Walsleben

Die Ortschaft Walsleben stellt sich vor:

Ortsbürgermeister: Dirk Matz
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Christian Gladigau
Telefon: 039388 28559
Fax: 03937 492850
E-Mail: walsleben@osterburg.eu
Einwohner: 364 (Stand 30.06.2019)
Fläche: 1.307 ha
Ortsteile: Walsleben, Uchtenhagen
Dorfgemeinschaftshaus in: Walsleben


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Walsleben mit dem Ortsteil Uchtenhagen

Walsleben liegt etwa acht Kilometer südöstlich von Osterburg am Rande der Wischeniederung und am Flüsschen Uchte, welches bei Osterburg in die Biese mündet. Dennoch ist Walsleben kein typisches Wischedorf, besteht doch die Feldmark zu 60 Prozent aus leichteren Böden. Und auch hinsichtlich seiner historischen Siedlungsstruktur ist das Dorf eher mit den Straßendörfern der angrenzenden Höhe vergleichbar. - Das heutige Ortsbild, welches an eine Art Haufendorf erinnert, entstand erst seit dem 19. Jahrhundert. In der abseits des Durchgangsverkehrs gelegenen Alten Dorfstraße mit ihrer kleinteiligen Bebauung lässt sich dagegen der einstige Charakter des Ortes noch gut erkennen. Seit 2009 Juli Teil ist Walsleben Teil der Einheitsgemeinde Osterburg und mit 384 Einwohnern (2015) eines ihrer größten Dörfer.

Uchtenhagen liegt etwa zwei Kilometer nördlich von Walsleben am südwestlichen Rand der Wischeniederung. Mit nur 17 Einwohnern (2015) ist es das kleinste Dorf der Einheitsgemeinde Osterburg, welcher es als ehemaliger Ortsteil von Walsleben seit Juli 2009 angehört. Einst war Uchtenhagen ein typisches Wischedorf, heute ist die historische Struktur der abseits, aber sehr idyllisch gelegenen Ansiedlung aus nur wenigen kleinen Gehöften kaum noch zu erahnen. Sehenswert ist vor allem die vierteilige romanische Dorfkirche, die einen noch sehr ursprünglichen Eindruck vermittelt. Nicht zuletzt die Lage am Radrundkurs Altmark sorgt dafür, dass immer wieder historisch Interessierte den Weg nach Uchtenhagen finden. Auf dem von hohen Bäumen umgebenen, verwunschen wirkenden Friedhof erinnern alte Grabsteine an frühere „Gutsbesitzer“.

Mobile Jugendarbeit


immer freitags
im DGH Walsleben
von 14:00 bis 18:00 Uhr

Telefon: 0170 70 33 112

Trockenheit im Landkreis Stendal: Verbot der Wasserentnahme

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern und Einschränkung der Grundwassernutzung | gültig ab 22. Juni 2022

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Landkreis Stendal ab sofort ein Wasserentnahmeverbot vorerst bis zum 30. September 2022 oder bis auf Widerruf. Dies regelt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und zur Einschränkung der Nutzung des Grundwassers. Das Dokument ist im Pdf-Format als Anlage unter der Meldung zu finden und tritt am 22. Juni 2022 in Kraft.

Die Regelungen im Einzelnen:

- Es ist somit grundsätzlich nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte zu entnehmen.

- Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden mit dieser Verfügung widerrufen.

- Zusätzlich ist in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr verboten, Wasser aus privaten Brunnen oder dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen, Sportanlagen und Sportplätzen zu entnehmen. Grund dafür ist, dass zu dieser Jahreszeit ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung während der sonnigen Stunden verdunstet. Diese ineffiziente Wasserverwendung führt dazu, dass die Grund- und Oberflächenwasser übermäßig belastet werden, der Gewässerbenutzer jedoch keinen hohen Nutzen daraus zieht.

Grund für das Verbot bzw. die eingeschränkte Nutzung ist die ausgeprägte Niedrigwassersituation in Folge ausbleibender Niederschläge in den aufeinanderfolgenden Jahren 2018 bis 2021, von denen sich die Grund- und Oberflächenwasserstände nicht erholt haben. Eine Verbesserung ist auch in 2022 nicht erkennbar. Vermutlich werden die Wasserstände weiterhin sinken. Ein Abfluss der wenigen Niederschläge in die Gewässer oder gar ins Grundwasser findet nur geringfügig statt. Die überwachten Grundwasserstände liegen auf neuem Allzeittief. Im Rahmen der Gewässeraufsicht führt die untere Wasserbehörde bzw. der zuständige Gewässerunterhaltungsverband Kontrollen an den Gewässern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Der Landkreis bittet darum, mit den vorhandenen Wasser-Ressourcen nachhaltig und sparsam umzugehen.

zurück <<<
Details der Allgemeingefügung zur Wasserentnahme im Lankdreis Stendal. Grafik: Sinah Wiesner