Sie können Ihr Kind über das Elternportal des Landkreises Stendal anmelden.
Darüber hinaus stehen Ihnen Formulare zur Festlegung der Betreuungszeiten, für die Änderung Ihrer persönlichen Daten und die Ermächtigung zum Einzug der Zahlungen für Kostenbeiträge und /oder Zusatzverpflegung zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen für die Kindertagesstätten sind das SGB VIII sowie das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), ergänzt durch kommunale Satzungen, der Benutzungssatzung und der Kita- Kostenfestsetzungssatzung.
Die Horte, auch wenn sie räumlich in unseren Grundschulen integriert sind, gehören zu den Kindertagesstätten.
Freitag | 27.03.2026 | ab 13 Uhr | Gartenstraße 32
Einsendefrist: 31.03.2026 | Verleihung im Rahmen der OLITA
Ideen, Wünsche & Perspektiven für die Zukunft deiner Heimat? Teilnahme bis 14.03.2026 mitteilen