Schöffenwahl 2023 - Bewerbungen bis 06.04.2023

Schöffen sind ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Haupthandlung teilnehmenden Berufsrichter. Ein verantwortungsvolles Amt, für das die Hansestadt Osterburg (Altmark) Bürgerinnen und Bürger sucht, die von 2024 bis 2028 am Amtsgericht und Landgericht Stendal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Ausführliche Informationen rund um das Schöffenamt finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de

Sie fühlen sich kompetent und angesprochen? Sie sind:

- am Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 Jahre bzw. höchstens 69 Jahre alt sowie
- deutsche/r Staatsangehörige/r?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung:

- bis zum 06.04.2023
- per Online-Antrag
- oder schriftlich per Post an:

Amt für Verwaltungssteuerung und Demografie
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

Den erforderlichen Antrag erhalten Sie auch bei Frau Luise Gille, die Ihnen unter der Rufnummer 03937-492-718 oder per E-Mail an luise.gille@osterburg.de auch gerne weitere Auskünfte zu den Voraussetzungen erteilt.


Konzessionsverfahren Strom und Gas der Ortschaft Krevese inklusive der Otrsteile Dequede, Polkern und Röthenberg

- in Bearbeitung -

Vertraulichkeitsvereinbarung


Bundesfreiwilligendienst bei der Hansestadt Osterburg (Altmark)

Die Hansestadt Osterburg verfügt über verschiedene Stellen für Bundesfreiwilligendienstleistende in nachfolgend aufgeführten Einsatzfeldern:

In unseren 31 Ortsteilen befinden sich zahlreiche Sport-und Erholungsflächen, öffentliche Plätze, Wasserläufe und Feuchtbiotope, Rad- und Wanderwege, Reitwege, Park- und Erholungsflächen sowie öffentliche Spielplätze. All diese Einrichtungen müssen natürlich auch gepflegt werden. Diese Naturschutz- und Landschaftspflege dient der Verbesserung und dem Erhalt des touristischen Umfeldes und des Erholungswertes für unsere Bevölkerung.
Dem Krumker Park, als größtes und wichtigstes Freizeit- und Naherholungsgebiet der Einheitsgemeinde, kommt hierbei eine besondere ökologische Bedeutung zu.
Die Hansestadt Osterburg (Altmark) benötigt zur Unterstützung der hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter in diesem Aufgabenfeld Bundesfreiwilligendienstleistende, um die Aufgaben in einem angemessenen Umfang wahrnehmen zu können.

Bei Interesse an einer Tätigkeit im ökologischen Bereich, wenden Sie sich gern an uns.

In der Hansestadt Osterburg (Altmark) gibt es sieben kommunale Kindereinrichtungen. In diesen Kindereinrichtungen werden Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut. Entsprechend des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt arbeiten in diesen Kindereinrichtungen pädagogische Fachkräfte. Für sechs dieser Kindereinrichtungen halten wir eine Bundesfreiwilligenstelle vor.
Die Bundesfreiwilligendienstleistenden sollen das vorhandene Fachpersonal unterstützen. Gerade im Hinblick auf die Einnahme der Mahlzeiten, aber auch bei der täglichen pädagogischen Beschäftigung, zur Unterstützung bei der Erledigung der Hausaufgaben oder als Begleitung zur Bushaltestelle im Hortbereich, soll der BFD bereichernd und unterstützend wirken.

Bedingungen
Dauer:
mindestens 6 Monate und längstens 18 Monate (zur Zeit auf 12 Monate begrenzt)

Arbeitszeit:
40 Wochenstunden, sofern Sie 18 bis unter 25 Jahre alt sind;
30 Wochenstunden, sofern Sie 25 Jahre und älter sind

Taschengeld:
175,00 Euro monatlich, sofern Sie 18 bis unter 25 Jahre alt sind;
sofern Sie 25 Jahre und älter sind, erhalten Sie 245,00 Euro Taschengeld monatlich

Sonstiges:
Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von der Hansestadt Osterburg (Altmark) übernommen;
24 Tage Urlaub pro Jahr;
Außerdem 25 Seminartage, davon 5 Tage im Bildungszentrum Braunschweig (Reisekosten für Seminare werden übernommen)