Auskünfte über die Arbeit der Verwaltung

Auf welcher Grundlage kann ich Informationen über die Arbeit der Verwaltung, der Organe und der anderen Einrichtungen der Hansestadt erhalten?

Dies ist sehr unterschiedlich geregelt, da die verschiedenen Spezialgesetze oftmals Regelungen über die Akteneinsicht oder andere Arten des Informationszugangs enthalten.
Wenn es in bestimmten Bereichen keine Regelungen hierzu gibt, findet das Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Anwendung.

Was regelt das Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt?

Das IZG LSA ist ein Landesgesetz, in dem geregelt wird, wie jedermann Zugang zu Informationen über die Arbeit der öffentlichen Verwaltung erhalten kann.
Grundsätzlich ist der Zugang zu allen amtlichen Informationen frei und es gibt keine weiteren Voraussetzungen, die einen Anspruch auf diesen Zugang rechtfertigen müssen. Durch dieses Gesetz wird der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit in vielen Bereichen durch das Prinzip der Aktenöffentlichkeit ersetzt.
Ziel des Informationszugangsgesetzes ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Verwaltung und des Staates zu erhöhen und die Transparenz des Verwaltungshandelns auszubauen.

Welche Informationen kann ich erhalten?

Der Umfang der zugänglich zu machenden Informationen ist sehr groß. Aus diesem Grund listet das Informationszugangsgesetz diese Möglichkeiten nicht auf, sondern es enthält Regelungen, die angeben, wann Informationen nicht zugänglich gemacht werden und in manchen Fällen beschränkt es den Umfang der zugänglich zu machenden Informationen für bestimmte Angelegenheiten. Einige Institutionen sind von vornherein vom Informationszugang nach dem IZG ausgenommen. Ausnahmen können sich insbesondere auch aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen ergeben.

Hier geht es zum Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Beispiele für Informationen, die Sie erhalten können:

  • Satzungen, Verordnungen und andere Regelungen der Hansestadt
  • Sitzungstermine und Tagesordnungen der Stadtratssitzungen
  • Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen der Gremien der Hansestadt
  • Beteiligung der Hansestadt an Unternehmen des Privatrechts
  • Konzeptionen der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen

 

Entstehen mir durch die Auskünfte Kosten?

Das Ministerium des Innern und das Finanzministerium haben eine Kostenverordnung zum Informationszugangsgesetz (IZG LSA KostVO) erlassen. Diese Verordnung ist für die Behörden und somit auch für die Hansestadt Osterburg (Altmark) bindend. Die Höhe der festzusetzenden Auslagen und Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand, der sich aus der Gewährung des Informationszugangs ergibt. Für einfache Auskünfte werden keine Kosten festgesetzt.

Hier geht es zur IZG LSA KostVO

Wie und wo muss ich einen Antrag auf Informationszugang einreichen?

Für den Antrag gibt es kein Formerfordernis, wir bitten Sie jedoch, den Antrag schriftlich oder elektronisch (E-Mail) bei uns einzureichen, da dies zu mehr Rechtssicherheit führt und die Bearbeitung beschleunigt. Des Weiteren ist es notwendig, dass Sie Ihr Anliegen möglichst präzise beschreiben.

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Antrag auf Informationszugang elektronisch einreichen

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