Walsleben

Die Ortschaft Walsleben stellt sich vor:

Ortsbürgermeister: Dirk Matz
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Christian Gladigau
Telefon: 039388 28559
Fax: 03937 492850
E-Mail: walsleben@osterburg.eu
Einwohner: 364 (Stand 30.06.2019)
Fläche: 1.307 ha
Ortsteile: Walsleben, Uchtenhagen
Dorfgemeinschaftshaus in: Walsleben


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Walsleben mit dem Ortsteil Uchtenhagen

Walsleben liegt etwa acht Kilometer südöstlich von Osterburg am Rande der Wischeniederung und am Flüsschen Uchte, welches bei Osterburg in die Biese mündet. Dennoch ist Walsleben kein typisches Wischedorf, besteht doch die Feldmark zu 60 Prozent aus leichteren Böden. Und auch hinsichtlich seiner historischen Siedlungsstruktur ist das Dorf eher mit den Straßendörfern der angrenzenden Höhe vergleichbar. - Das heutige Ortsbild, welches an eine Art Haufendorf erinnert, entstand erst seit dem 19. Jahrhundert. In der abseits des Durchgangsverkehrs gelegenen Alten Dorfstraße mit ihrer kleinteiligen Bebauung lässt sich dagegen der einstige Charakter des Ortes noch gut erkennen. Seit 2009 Juli Teil ist Walsleben Teil der Einheitsgemeinde Osterburg und mit 384 Einwohnern (2015) eines ihrer größten Dörfer.

Uchtenhagen liegt etwa zwei Kilometer nördlich von Walsleben am südwestlichen Rand der Wischeniederung. Mit nur 17 Einwohnern (2015) ist es das kleinste Dorf der Einheitsgemeinde Osterburg, welcher es als ehemaliger Ortsteil von Walsleben seit Juli 2009 angehört. Einst war Uchtenhagen ein typisches Wischedorf, heute ist die historische Struktur der abseits, aber sehr idyllisch gelegenen Ansiedlung aus nur wenigen kleinen Gehöften kaum noch zu erahnen. Sehenswert ist vor allem die vierteilige romanische Dorfkirche, die einen noch sehr ursprünglichen Eindruck vermittelt. Nicht zuletzt die Lage am Radrundkurs Altmark sorgt dafür, dass immer wieder historisch Interessierte den Weg nach Uchtenhagen finden. Auf dem von hohen Bäumen umgebenen, verwunschen wirkenden Friedhof erinnern alte Grabsteine an frühere „Gutsbesitzer“.

Mobile Jugendarbeit


immer freitags
im DGH Walsleben
von 14:00 bis 18:00 Uhr

Telefon: 0170 70 33 112

Statistische Befragung privater Haushalte in Deutschland

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 | Teilnahme anmelden | mind. 100 Euro Prämie

"Wofür gebe ich eigentlich mein Geld aus?" - Da hilft oft nur ein Haushaltsbuch, um sich einen konkreten Überblick zu verschaffen. Das zu führen - dokumentieren wie viel Budget in Nahrung, Miete, Kredite, Auto, Versicherungen, Handy, Internet, Hobby, Konsumgüter etc. fließt - steht bei vielen Menschen auf der "Mein guter Vorsatz fürs neue Jahr"-Liste. Und genau darum geht es bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (kurz: EVS) der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; alle fünf Jahre. Ab März 2023 werden in Sachsen-Anhalt rund 2.500 private Haushalte befragt. Auf freiwilliger Basis und mindestens 100 Euro Dankeschönprämie. Deutschlandweit sind es etwa 81.000 was unterm Strich 0,2 Prozent aller Haushalte ausmacht.

Wofür werden die erhobenen Daten der EVS genutzt?

Die EVS dient als wichtige Datengrundlage für die Politik, Wissenschaft, Medien und Wirtschaft und nicht zuletzt für die breite Öffentlichkeit. Primärer Zweck und Ziel ist die Bereitstellung einer Datenbasis zur Beurteilung der Einkommens- und Konsumsituation der Bevölkerung. Diese dient der Ermittlung der Wägungsschemata des Verbraucherpreisindex – dem sogenannten Warenkorb - und der Unterstützung der Sozial-, Steuer- und Familienpolitik, sowie für die Armuts- und Reichtumsberichtserstattung der Bundesregierung. Die EVS ist ein wichtiger Baustein zur Berechnung der Inflation und zur Darstellung der Lebenshaltungskosten in Deutschland.

Wie setzt sich die Stichprobe zusammen?

Damit dieser Warenkorb und auch die Einkommenssituation möglichst repräsentativ für die gesamte in Deutschland lebende Bevölkerung ermittelt werden kann, soll die gesamte Breite der Bevölkerung mit dieser Befragung abgedeckt werden. 

- Menschen, die allein leben
- Menschen in Partnerschaften oder Familien
- Berufstätige genauso wie Erwerbslose
- Auszubildende und Studierende
- Menschen im Ruhestand
- Menschen, die in Deutschland geboren wurden oder zugewandert sind
- Haushalte mit niedrigen, mittleren und hohem Einkommen

Was beinhaltet die Befragung?

Die Befragung besteht aus vier Elementen:

1. Haushaltsfragebogen (Wohnsituation, Ausgaben für Miete, Hauskredit, Energie etc.)
2. Personenfragebogen (Anzahl der Mitglieder eines Haushalts etc.)
3. Fragebogen zum Geld- und Sachvermögen (berufliche & finanzielle Situation der Haushaltsmitglieder)
4. Tagebuch mit den täglichen Ausgaben (tägliche Ausgaben wie Nahrung, Kleidung, Bücher, Möbel, Urlaub etc.)

Ein kleiner Teil der in der Stichprobe enthaltenen Haushalte führt zusätzlich kurze Zeit ein sogenanntes Feinaufzeichnungsheft. Darin werden detailliert die Mengen der gekauften Lebensmittel und Getränke festgehalten. Details enthält ein Flyer zur EVS 2023 - als Download unter dem Artikel verfügbar.

Wofür der durchschnittliche Haushalt in Deutschland im Jahr 2018 sein Geld ausgab, zeigt das Konsumvergleichstool des Statistischen Bundesamtes.

Wie kann ich teilnehmen und was bekomme ich dafür?

Als Anerkennung und Dank erhalten die Haushalte für ihre vollständige Teilnahme eine Geldprämie in Höhe von mindestens 100 Euro. Führt ein Haushalt zusätzlich ein Feinaufzeichnungsheft, erhält er dafür 25 Euro extra. Haushalte mit minderjährigen Kindern bekommen einen Bonus in Höhe von 50 Euro.

Wenn Sie an der EVS 2023 teilnehmen möchten, können Sie sich unter evs2023.de/teilnahme anmelden. Oder Sie wenden sich direkt ans: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Dezernat 21 – Bevölkerung, Mikrozensus, Wirtschaftsrechnungen, Merseburger Straße 2, 06110 Halle (Saale) | Telefon: 0800 934 8000 (kostenfrei) | E-Mail: evs@stala.mi.sachsen-anhalt.de

Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Erhoben werden Angaben zu § 2 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte. Die Erteilung der Auskunft ist nach §4 dieses Gesetzes freiwillig.

 

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