Handwerker-Parkausweis eingeführt

erstellt von Jana Henning | |   Presse

120,00 Euro pro Jahr oder monatlich anteilige Gebühr | Beantragung ab sofort möglich

Ab sofort bietet die Hansestadt Osterburg (Altmark) Handwerksbetrieben und Dienstleistern eine Parkerleichterung an. Für 120,00 Euro im Jahr oder anteilig 10,00 Euro pro Monat kann auf Antrag ein Sonderparkausweis ausgestellt werden. Damit gelten in begrenzten Parkzonen und auf gebührenpflichten Parkplätzen Ausnahmen für:

- ortsansässige Handwerksbetriebe,
- handwerksähnliche Gewerbe wie Bestattungsunternehmen, Reinigungsservice oder
- aus der Gruppe Dienstleistungen für Gesundheits- sowie Körperpflege.

Auch externe Firmen können einen sogenannten "Handwerker-Parkausweis" beantragen, sofern ein Arbeitsauftrag im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Osterburg (Altmark) nachgewiesen wird. Der Sonderparkausweis ist für jedes Fahrzeug gesondert zu beantragen.

Wozu berechtigt der Handwerker-Parkausweis in Osterburg?

Beim Handwerker-Parkausweis handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46, Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Er gestattet Inhabern in Ausübung dienstlicher Tätigkeiten das Parken:

- auf gebührenpflichtigen Parkplätzen
- ohne Höchstparkdauer auf entsprechend ausgewiesenen Parkplätzen oder Gehwegen (Auslegen der Parkscheibe entfällt)
- auf ausgewiesenen Parkflächen und Parkplätzen innerhalb eingeschränkter Halteverbotszonen (zeitliche Beschränkungen entfallen, Verlängerung der ausgewiesenen Maximalparkdauer)

Wie und wo kann der Handwerker-Parkausweis beantragt werden?

Folgende Unterlagen sind für die Ausstellung eines Handwerker-Parkausweises einzureichen:

- formloser Antrag mit Angabe des gewünschten Zeitraums
- Nachweis über das ausgeübte handwerkliche Gewerbe bzw. Zulassung
- Foto vom beantragten Fahrzeug, welches mit Firmenaufschrift beschriftet sein sollte
- KfZ-Zulassung
- Personalausweis

schriftlich per Post bei der
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Amt für Finanzen und Ordnungsangelegenheiten
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
oder per E-Mail: ordnungsamt@osterburg.de.

Was ist beim Handwerker-Parkausweis außerdem zu beachten?

Der Handwerker-Parkausweis und eine erreichbare Telefonnummer müssen sichtbar hinter der Frontscheibe ausliegen. Grundsätzlich gilt: Die Nutzung des Handwerker-Parkausweises ist auf die Dauer des Arbeitseinsatzes beschränkt. Ein entsprechender Kundenauftrag ist auf Rückfrage nachzuweisen. Die Nähe zum Fahrzeug ist unbedingt erforderlich. Auskünfte per Telefon sind unter 03937-492780 möglich.

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Foto: Pixabay