Zu den Aufgaben gehören u.a. die Umsetzung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, Rechtsstellung der Gemeinderäte, Mitwirkungsverbote, Einwohner und Bürger, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Zusammenarbeit mit der Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal, Anwendung kommunaler Satzungen, Beratung der Mandatsträger, Bürger und Ämter
Dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitags
08:00 bis 12:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich immer am zweiten Samstag eines Monats in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.