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Stadtverwaltung oder Landratsamt? Wer ist für mein Anliegen zuständig?
Wenn Sie sich diese Fragen stellen, kann Ihnen der Zuständigkeitsfinder sicherlich eine erste Antwort liefern.
Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich immer am zweiten Samstag eines Monats in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.