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Abbrennverbot für Maifeuer

|   Presse

Waldbrandgefahr Stufe 4

Innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) wurden bis dato insgesamt 5 Maifeuer angemeldet. Da der Landkreis Stendal aufgrund der Witterungsverhältnisse die Waldbrandgefahr wieder auf die Stufe 4 heraufsetzen musste, ist nach aktuellem Stand das Abbrennen aller angemeldeten Maifeuer und sonstiger Feuer in der gesamten Einheitsgemeinde leider untersagt.

Sollte es in den kommenden Tagen noch zu Niederschlägen kommen und dadurch die Waldbrandgefahr auf die Stufe 3 oder tiefer reduziert werden, ist das Abrennen der traditionellen Maifeuer im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Osterburg (Altmark) über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern und anderen offenen Feuern im Freien kurzfristig möglich.

Die aktuell geltende Waldbrandstufe kann auf der Startseite des Landkreises Stendal unter www.landkreis-stendal.de in Erfahrung gebracht werden. Welche Waldbrandgefahrenstufe gilt, entscheidet grundsätzlich das Landeszentrum Wald.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Hansestadt Osterburg (Altmark) unter der Rufnummer 03937 – 492 782 oder per E-Mail an ordnungsamt@osterburg.de gerne zur Verfügung.

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Bild von Julia Boldt auf Pixabay

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