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LED-Weihnachtsbeleuchtung | Änderung Straßenbeleuchung ab 17. Oktober

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Energiesparmaßnahmen in der Einheitsgemeinde Osterburg

Seit dem 1. September 2022 ist die Energiesparverordnung des Bundes in Kraft. Unter anderem sieht diese für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Veraltung an der Ernst-Thälmann-Straße Osterburg vor: 19 Grad maximale Raumtemperatur in der Heizperiode. Die Kommune hat darüber hinaus weitere Maßnahmen ergriffen bzw. wird u.a. folgendes umsetzen:

Straßenbeleuchtung:  Ab dem 17. Oktober 2022 wird in der Zeit von 23:00 Uhr bis 04:00 Uhr jede zweite Straßenlaterne in der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) ausgeschaltet – Kreuzungsbereiche ausgenommen. „Das Vorgehen hat sich in der Praxis schon bewiesen und stellt den geringstmöglichen Aufwand bei größtmöglichem Nutzen dar“, begründet Bauamtsleiter Matthias Köberle. Doch gespart wird bei der Straßenbeleuchtung schon seit Ende 2018 – dank Umrüstung auf energiesparende Leuchtdioden-Technik, kurz: LED, bei rund 2.300 Straßenlampen in der gesamten Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark). Und die Bilanz ist deutlich. Lag der Jahresverbrauchswert 2015 noch bei 442.537,7 kWh, wurden im Jahr 2021 nur noch 167.691,6 kWh benötigt.

Weihnachtsbeleuchtung: Die Stadt Osterburg hat bereits vor zwei Jahren die Weihnachtsbeleuchtung auf stromsparende LED-Leuchten umgestellt. Diese wird auch zwischen Montag, den 21. November 2022 und dem 6. Januar 2023 (Heilige Drei Könige) leuchten – allerdings mit einer zeitlichen Begrenzung von 16:00 bis 22:00 Uhr. Die Weihnachtsmärkte in der Einheitsgemeinde werden ohne Änderungen stattfinden können.

Weitere Maßnahmen bis voraussichtlich 31.03.2022:

- monatliche Samstags-Öffnungen der Stadt- und Kreisbibliothek entfallen

- Schließung des großen Saals in der Ernst-Thälmann-Straße 10 nach den Osterburger Literaturtagen. Die Sitzungen der Ausschüsse werden verlegt; z. B. in den Schultreff der Grundschule "Am Hain" oder innerhalb der Verwaltung. Bitte beachten Sie die Angaben im Bürgerinformationssystem.

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Foto: Pixabay