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Beschlüsse des Stadtrates vom 9. Mai 2023

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Zukünftiger Verwaltungssitz der Einheitsgemeinde | Solarpark Am Werder | Straßenreinigung | Schweinezucht Polkau

Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) fasste in seiner Sitzung am 9. Mai 2023 verschiedene Beschlüsse, die hier kurz zusammengefasst sind.

TOP 7: Beschluss zur Festlegung des zukünftigen Verwaltungssitzes der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) - Vorlage: III/2022/418

Das historische Rathaus am Kleinen Markt 7 wird zukünftiger Sitz der Kernverwaltung. Das beschloss der Stadtrat bei nur einer Gegenstimme am 9. Mai 2023. Gleichzeitig wurde der Beschluss II/2018/447 – Umbau des Gebäudes Ernst-Thälmann-Str. 10 zum Hort der Grundschule Osterburg aufgehoben. Grund: Durch den Umzug eines Teils des Hortes in das ehemalige Gebäude der Arbeitsagentur an der Mühlenstraße, kann in der Einheit mit dem Schulgebäude der Grundschule „Am Hain“ die dauerhafte Betreuung der Kinder als gesichert angesehen werden.

„Ich hoffe, dass wir die ‚unendliche Geschichte‘ rund um einen zentralen Verwaltungssitz hiermit beenden können“, begrüßt Bürgermeister Nico Schulz die jüngste Entscheidung. Durch ein Gedankenspiel zur Anmietung des ALS-Gebäudes am Platz des Friedens für die Verwaltungsmitarbeiter der Ernst-Thälmann-Straße (ETS) im Herbst 2022 wurde ihr ein neues, offensichtlich finales Kapitel hinzugefügt. Ohne politischen Rückhalt für die ALS-Version intensivierten sich gleichzeitig die Betrachtungen zum erheblichen Sanierungsbedarf des ETS-Verwaltungsgebäudes, die Möglichkeiten und finanziellen Auswirkungen. Zur Entscheidungsfindung zum zukünftigen Verwaltungssitz wurde im ersten Quartal 2023 eine Arbeitsgruppe gebildet – bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden, dem Bürgermeister und den Amtsleitern. Im Ergebnis von insgesamt vier Beratungen und Besichtigungen der zur Diskussion stehenden Gebäude und Räumlichkeiten wurde der Standort des historischen Rathauses als zukünftiger Verwaltungssitz favorisiert und dementsprechend als weiter zu betrachtend bewertet.

„Letztlich überzeugten die harten Fakten. Rund 3 Millionen Euro für die Sanierung eines nur noch zweigeschossigen Verwaltungsgebäudes in der Ernst-Thälmann-Straße ohne Fördermöglichkeiten stehen 2,15 Millionen Euro für einen Ausbau des Rathausstandortes mit 2/3 Förderung gegenüber“, fasst Nico Schulz zusammen. „Dabei ist wichtig zu wissen: Etwa 1 Million Euro ist bereits beim Sanierungsträger, der BIG Städtebau GmbH, eingezahlt und sofort verfügbar. Beim verbleibenden Restbetrag von 1,1 Millionen Euro bleibt ein Eigenanteil von rund 380.000 Euro für das Vorhaben.“

In einem nächsten Schritt wird ein Planungsbüro für den Rathausumbau und –anbau beauftragt sowie ein Fördermittelantrag über die noch offene Summe gestellt.

> Mehr erfahren:Link zur Beschlussvorlage zukünftiger Verwaltungssitz der Einheitsgemeinde Osterburg (Altmark) im Bürgerinformationssystem

TOP 8: Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1. SO Solaranlagen "Solarpark Am Werder" gem. § 2 (1) i.V.m. § 12 BauGB - Vorlage: III/2023/461

Auf einer Brachfläche im Außenbereich an der Bundesstraße B189, nähe EDEKA-Markt und Gartensparte „Bieseblick“ plant die „GewerbeProjektManagement e.K. Detlef Mispelbau“ eine Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPVA) „Solarpark Am Werder“ mit einer Größe von ca. 1,3 Hektar. Die Möglichkeit wird über ein sogenanntes B-Plan-Verfahren geprüft. Den Aufstellungsbeschluss dafür fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 9. Mai 2023.

> Mehr erfahren: Link zur Beschlussvorlage mit Karten und Kennzeichnung "Solarpark Am Werder" im Bürgerinformationssystem

TOP 9: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogen Bebauungsplanes "Sondergebiet Schweinezucht Polkau GmbH" - Vorlage: III/2023/465

Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Schweinezucht Polkau GmbH“ einschließlich Begründung und Umweltbericht. Die Öffentlichkeit wurde ab Februar 2022 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen öffentlich unterrichtet. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 09.02.2022 bis 11.03.2022. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, wurden mit Schreiben vom 07.02.2022 mit Frist bis zum 11.03.2022 frühzeitig beteiligt. Als nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Dazu ist der o.g. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich.

> Mehr erfahren: Link zur Beschlussvorlage "Sondergebiet Schweinezucht Polkau GmbH" im Bürgerinformationssystem

TOP 10+11: Beschluss zur 1. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung der Hansestadt Osterburg (Altmark) (Straßenreinigungssatzung) -  Vorlage: III/2023/468 und Beschluss zur 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der Straßen in der Hansestadt Osterburg (Altmark) (Straßenreinigungsgebührensatzung) - Vorlage: III/2023/467

Mit großer Mehrheit beschloss der Stadtrat die die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark). Zum Hintergrund: Auf Anregung einer Ortschaft, auch in den Ortsteilen auf maschinelle Straßenreinigung umzustellen wurde nach einer ersten Abfrage im Jahr 2021 ein Angebot für die Ortsteile Storbeck, Flessau, Natterheide, Rönnebeck, Krumke, Zedau, Krevese, Polkern, Dequede, Walsleben, Dobbrun und Meseberg eingeholt. Demnach hätten sich Kosten für 23 Kehrtouren im Jahr (alle 2 Wochen) auf 1.33 € pro laufenden Meter pro Jahr ergeben. Auf Grundlage dieser Kalkulation wurden die Ortschaftsräte der Hansestadt Osterburg (Altmark) um eine Grundsatzentscheidung gebeten, ob und für welche Ortsteile die maschinelle Straßenreinigung eingeführt werden soll. Gleichzeitig wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen anzunehmen ist. Final haben sich der Ortschaftsrat Walsleben sowie der Ortschaftsrat Krevese für die Einführung der maschinellen Straßenreinigung in den Ortsteilen Walsleben und Krevese entschieden. Sie wird ab dem 1. Juli 2023 umgesetzt und entspricht der Reinigungsklasse 2.

Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklungen ist es den Stadtwerken Osterburg GmbH nicht mehr möglich, ihre Dienstleistungen zu Preisen aus dem Jahr 2022 anzubieten. Somit wurde der Rechnungsbetrag für die maschinelle Straßenreinigung erhöht und zieht eine Gebührenanpassung nach sich. Der Stadtrat beschloss die Folgendes:

Reinigungsklasse 1: gerundet 2,85 Euro je Meter Front/Jahr (vormals 2,48 Euro)
(Kalkulationsgrundlage: 46 Reinigungen / Jahr = grundsätzlich 1x/Woche)

Reinigungsklasse 2: gerundet 1,42 Euro je Meter Front/Jahr
(Kalkulationsgrundlage: 23 Reinigungen / Jahr = grundsätzlich 14-tägig)

> Mehr erfahren: Link zur Beschlussvorlage Änderungssatzung Straßenreinigung im Bürgerinformationssystem
> Mehr erfahren: Link zur Beschlussvorlage Änderungssatzung Straßenreinigungsgebühren im Bürgerinformationssystem

 

TOP 12: Widerruf der Mitgliedschaft eines sachkundigen Einwohners als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bau- und Wirtschaftsförderung und Berufung eines neuen Mitgliedes - Vorlage: III/2023/460

Der Stadtrat widerruft die Mitgliedschaft der sachkundigen Einwohnerin, Frau Birgit Brüggemann, als beratendes Mitglied im Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss. Der Stadtrat beruft Herrn Klaus-Jürgen Schulz als sachkundigen Einwohner widerruflich als beratendes Mitglied in den Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss. Die Berufung des beratenden Mitgliedes erfolgt auf Empfehlung der Fraktion „DIE LINKE“.

Alle Sitzungen der Ausschüsse, des Stadtrates und der Ortschaften mit Tagesordnungspunkten und Erklärungen des Sachverhalts finden Sie im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Osterburg (Altmark).

*Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter und Geschlechteridentitäten.

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Foto: Ralf Engelkamp