Statistische Befragung privater Haushalte in Deutschland

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 | Teilnahme anmelden | mind. 100 Euro Prämie

"Wofür gebe ich eigentlich mein Geld aus?" - Da hilft oft nur ein Haushaltsbuch, um sich einen konkreten Überblick zu verschaffen. Das zu führen - dokumentieren wie viel Budget in Nahrung, Miete, Kredite, Auto, Versicherungen, Handy, Internet, Hobby, Konsumgüter etc. fließt - steht bei vielen Menschen auf der "Mein guter Vorsatz fürs neue Jahr"-Liste. Und genau darum geht es bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (kurz: EVS) der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; alle fünf Jahre. Ab März 2023 werden in Sachsen-Anhalt rund 2.500 private Haushalte befragt. Auf freiwilliger Basis und mindestens 100 Euro Dankeschönprämie. Deutschlandweit sind es etwa 81.000 was unterm Strich 0,2 Prozent aller Haushalte ausmacht.

Wofür werden die erhobenen Daten der EVS genutzt?

Die EVS dient als wichtige Datengrundlage für die Politik, Wissenschaft, Medien und Wirtschaft und nicht zuletzt für die breite Öffentlichkeit. Primärer Zweck und Ziel ist die Bereitstellung einer Datenbasis zur Beurteilung der Einkommens- und Konsumsituation der Bevölkerung. Diese dient der Ermittlung der Wägungsschemata des Verbraucherpreisindex – dem sogenannten Warenkorb - und der Unterstützung der Sozial-, Steuer- und Familienpolitik, sowie für die Armuts- und Reichtumsberichtserstattung der Bundesregierung. Die EVS ist ein wichtiger Baustein zur Berechnung der Inflation und zur Darstellung der Lebenshaltungskosten in Deutschland.

Wie setzt sich die Stichprobe zusammen?

Damit dieser Warenkorb und auch die Einkommenssituation möglichst repräsentativ für die gesamte in Deutschland lebende Bevölkerung ermittelt werden kann, soll die gesamte Breite der Bevölkerung mit dieser Befragung abgedeckt werden. 

- Menschen, die allein leben
- Menschen in Partnerschaften oder Familien
- Berufstätige genauso wie Erwerbslose
- Auszubildende und Studierende
- Menschen im Ruhestand
- Menschen, die in Deutschland geboren wurden oder zugewandert sind
- Haushalte mit niedrigen, mittleren und hohem Einkommen

Was beinhaltet die Befragung?

Die Befragung besteht aus vier Elementen:

1. Haushaltsfragebogen (Wohnsituation, Ausgaben für Miete, Hauskredit, Energie etc.)
2. Personenfragebogen (Anzahl der Mitglieder eines Haushalts etc.)
3. Fragebogen zum Geld- und Sachvermögen (berufliche & finanzielle Situation der Haushaltsmitglieder)
4. Tagebuch mit den täglichen Ausgaben (tägliche Ausgaben wie Nahrung, Kleidung, Bücher, Möbel, Urlaub etc.)

Ein kleiner Teil der in der Stichprobe enthaltenen Haushalte führt zusätzlich kurze Zeit ein sogenanntes Feinaufzeichnungsheft. Darin werden detailliert die Mengen der gekauften Lebensmittel und Getränke festgehalten. Details enthält ein Flyer zur EVS 2023 - als Download unter dem Artikel verfügbar.

Wofür der durchschnittliche Haushalt in Deutschland im Jahr 2018 sein Geld ausgab, zeigt das Konsumvergleichstool des Statistischen Bundesamtes.

Wie kann ich teilnehmen und was bekomme ich dafür?

Als Anerkennung und Dank erhalten die Haushalte für ihre vollständige Teilnahme eine Geldprämie in Höhe von mindestens 100 Euro. Führt ein Haushalt zusätzlich ein Feinaufzeichnungsheft, erhält er dafür 25 Euro extra. Haushalte mit minderjährigen Kindern bekommen einen Bonus in Höhe von 50 Euro.

Wenn Sie an der EVS 2023 teilnehmen möchten, können Sie sich unter evs2023.de/teilnahme anmelden. Oder Sie wenden sich direkt ans: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Dezernat 21 – Bevölkerung, Mikrozensus, Wirtschaftsrechnungen, Merseburger Straße 2, 06110 Halle (Saale) | Telefon: 0800 934 8000 (kostenfrei) | E-Mail: evs@stala.mi.sachsen-anhalt.de

Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Erhoben werden Angaben zu § 2 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte. Die Erteilung der Auskunft ist nach §4 dieses Gesetzes freiwillig.

 

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