Neue Einbahnstraßenregelung für Radverkehr ab 01.09.2026

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Breite Straße Osterburg | Einkaufsstraße

In der Breiten Straße | Einkaufsstraße Osterburg gilt ab dem 1. September 2026 für den Radverkehr von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 9 bis 12 Uhr die Einbahnstraßenregelung. Aktuell wird der Abschnitt zwischen Bismarker Straße und Poststraße/Kirchstraße als „unechte Einbahnstraße‘“ geführt; das heißt: Radfahrende dürfen entgegengesetzt der Einbahnstraße einfahren.

Zum Hintergrund: Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.09.2024 (IV//2024/065) nahm die Hansestadt Osterburg (Altmark) an einem geförderten Projekt zwecks Durchführung eines Beteiligungsverfahrens teil. Die 30 zufällig aus dem Einwohnermelderegister ausgelosten Teilnehmenden tagten in sechs Sitzungen vom 21.08. – 27.11.2025 und arbeiteten zu Fragen aus dem Bereich „Mobilität und Radverkehr“. Der Bürgerrat einigte sich auf 21 Empfehlungen. Das Bürgergutachten wurde am 16.12.2025 an den Stadtrat übergeben.

Eine fachliche Prüfung auf Zuständigkeit und Umsetzungsmöglichkeiten sind erfolgt und je nach Teilbereich weiterhin in Arbeit. Hinsichtlich des Themenfeldes „Breite Straße | Einkaufszone“, das in Zuständigkeit der Einheitsgemeinde liegt, führte das Ordnungsamt Sondierungsgespräche mit der Händlerschaft und weiteren Trägern öffentlicher Belange in einem noch laufenden Prozess zur Umsetzung durch. Mit der Umsetzung einzelner verkehrsrechtlicher Hinweise aus dem Bürgerrat beschäftigten sich die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Ordnungsangelegenheiten erstmals am 26.03.2026 sowie der Ortschaftsrat Osterburg am 13.04.2026.

Eine Empfehlung des Bürgerrates ist: „Die Einbahnstraßenregelung in der Breiten Straße soll auch für den Radverkehr gelten.“ Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden Verkehrszeichen entsprechend der oben genannten Festlegung an- und abgeordnet.

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