Bei der Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 06.09.2026 müssen diejenigen Wahlbe-rechtigten einen Wahlschein beantragen, die durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 3 Havelberg-Osterburg wählen möchten.
Wahlberechtigt ist, wer
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Land Sachsen-Anhalt wohnt und
- nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in dem sie wahlberechtigt sind. Wer eingetragen ist, erhält bis spätestens 16.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung, auf dem das für ihn maßgebliche Wahllokal angegeben ist. Nur in diesem Wahllokal ist die Stimmabgabe an der Wahlurne möglich.
Wer durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 3 Havelberg-Osterburg wählen möchte, benötigt zwingend einen Wahlschein. Mit dem Wahlschein erhält jeder Wähler einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl.
Der Wahlschein kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
- durch persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt. Bitte die Wahlbenachrichtigung mitführen. Sofern gewünscht, kann nach Erhalt des Wahlscheins auch direkt vor Ort gewählt werden.
- durch schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail. Der Antrag ist an das Einwohnermeldeamt zu richten und muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vorname(n), Geburtsdatum, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. abweichende Versandanschrift).
- durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Zusendung des Wahlscheinantrags an das Einwohnermeldeamt. Bitte auf ausreichende Frankierung achten. Alternativ kann der Wahlscheinantrag in den Postkasten am Rathaus (Kleiner Markt 7) oder am Verwaltungsgebäude (Ernst-Thälmann-Straße 10) eingeworfen werden.
- durch Scannen des QR-Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet. Sie gelangen nach dem Scannen automatisch zur Antragsseite. Dort nur Ihr Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift eintragen und „absenden“ klicken. Der Wahlscheinantrag gelangt digital in die Wahlbehörde und wird bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code nach einmaliger Nutzung erlischt. Geben Sie Ihre Daten daher sorgsam ein. Die mit dem QR-Code verknüpfte Antragsseite ist ab sofort freigeschaltet und bleibt bis zum 01.09.2026, 00:00 Uhr aktiv.
- durch Nutzung der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark). Wer den QR-Code nicht scannen kann, hat die Möglichkeit, seinen Wahlschein über die Homepage zu beantragen. Sie finden hierzu auf der Startseite im oberen rechten Bereich (bei mobiler Ansicht bitte nach unten scrollen) eine „Wahlkachel“, nach deren Anklicken Sie durch den Antragsprozess geführt werden. Auch hier gilt, dass die Antragsseite nur bis zum 01.09.2026, 00:00 Uhr aktiv bleibt.
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten grundsätzlich bis zum 04.09.2026, 15:00 Uhr bei der Gemeinde beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!
Weitere nützliche Informationen zur Briefwahl entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen. Sie finden die Bekanntmachung auf der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark) unter dem Pfad: Verwaltung + Politik -> Amtliche Bekanntmachungen -> Gemeindewahlleiter.
Der Versand beantragter Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 17.08.2026.
Bei Fragen steht Ihnen die Wahlbehörde unter 03937/492-810 oder unter wahlen@osterburg.de zur Verfügung.

