Corona: Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal zum Umgang mit Veranstaltungen von 50 bis 1000 Teilnehmern

|   Presse

Landrat Carsten Wulfänger hat am 13. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher der Umgang mit Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie geregelt ist.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hatte bereits Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besuchern ab dem 11.03.2020 verboten.

Der Landkreis Stendal hat nun verfügt, dass alle Veranstaltungen im Kreisgebiet zwischen 50 und 1 000 Teilnehmern melde- und genehmigungspflichtig sind. Bei allen genehmigten Veranstaltungen muss der Veranstalter eine Teilnehmerliste führen. Personen mit erkennbaren Atemwegserkrankungen (z. B. starker Husten) ist der Zugang zur Ver-anstaltung zu verwehren. Stellt der Veranstalter einen Verstoß fest, d. h. wird eine offensichtlich erkrankte Person im Veranstaltungsraum erkannt, muss die Veranstaltung sofort beendet werden.

Hier finden Sie alle Informationen zur Allgemeinverfügung des Landkreies Stendal für den Umgang mit öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. 

 

Covid 19: Situation im Landkreis Stendal am 12.03.20

Im Landkreis Stendal, nördliches Sachsen-Anhalt,  sind bis zum 12.03.2020, 16:30 Uhr keine bestätigten Fälle von Erkrankungen mit einem Corona Virus bekannt. Das Gesundheitsamt des Landkreises Stendal hat bislang für 6 Kontaktpersonen eine Quarantäne  verordnet. Die Personen werden vom Gesundheitsamt überwacht. Aktuell geht es allen klinisch gut. Nach Beendigung der Quarantäne wird diese vom Gesundheitsamt aufgehoben. Die betroffenen Personen können somit wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Das Gesundheitsamt Stendal stellt keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus

Rückkehrer aus Risikogebieten, die keine Symptome haben, d. h. denen es klinisch gut geht, können aus Sicht des Gesundheitsamtes arbeiten gehen oder die Schule besuchen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird jedoch durch das Gesundheitsamt nicht ausgestellt.

Rückkehrer aus Risikogebieten, die (auch leichte) Symptome haben, müssen sich bei Ihrem Hausarzt nach telefonischer Anmeldung vorstellen. Dieser entscheidet über eine weitere Diagnostik, Behandlung und informiert das Gesundheitsamt.

Für die Altenpflegeheime und Besucher der Heime hat das Gesundheitsamt Hinweise erarbeitet, die unter www.landkreis-stendal.de/coronavirus.html  veröffentlicht sind. Es wird dringend um die Berücksichtigung und Einhaltung gebeten, weil die Bewohner in  den Altenpflegeheimen zu der besonders gefährdeten Gruppe von Personen gehören, die bei einer Coronainfektion schwer erkranken können.

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Amtsärztin des Landkreises Stendal: Kernbotschaft zum Thema Corona-Virus 

Am 13. März 2020, 11.15 Uhr hat die Amtsärztin des Landkreises Stendal eine Kernbotschaft zum Thema Corona-Virus. Die Botschaft für die Bevölkerung hat die Amtsärztin Dr. Iris Schubert auf Video gesprochen. Priorität ist es, dass die Ausbreitung des Corona-Virus minimiert wird. Hygienische Maßnahmen sind aus Sicht der Amtsärztin Dr. Iris Schubert maßgeblich. Das Gesundheitsamt ist telefonisch für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises erreichbar. Bürgertelefon: 03931 607080

Videobotschaft:

"Ich kann zusammenfassen – ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie! Die gute Nachricht? Wir haben immer noch keinen Corona-Fall im Landkreis Stendal. Die schlechte Nachricht – wir werden davon nicht verschont bleiben, irgendwann erwischt es auch uns.

Deswegen eine Bitte an Sie! Lieben und Herzen Sie ihre Angehörigen, denn Liebe ist das was wir jetzt brauchen.

Sollten sie von draußen kommen, waschen sie sich die Hände und das Gesicht gründlich. Überlegen Sie genau wen Sie umarmen und küssen, denn soziale Kontakte können auch telefonisch gehalten werden.

Unsere Kinder brauchen Kinder. Genau aus diesem Grund lassen Sie Ihre Kinder in den Kindergarten und in die Schulen gehen. Aber wenn ihr Kind krank ist, gehört es in die Arme der Eltern. Auch unsere Alten und Kranken brauchen uns. Reduzieren Sie aber die Besuche mit der Personenanzahl und der Zeit. Bevor Sie die Einrichtung betreten waschen Sie sich bitte gründlich die Hände. Dasselbe gilt auch nach dem Verlassen der Einrichtung.

Wir werden kein gallisches Dorf bleiben, aber wir werden dem Corona-Virus weiterhin mit Herz und Verstand begegnen. 

Vertrauen Sie mir!"

Dr. Iris Schubert Amtsärztin des Landkreises Stendal

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Im Landkreis Stendal sind bis zum jetzigen Zeitpunkt (11.03.2020, 13:30 Uhr) keine bestätigten Fälle von Erkrankungen mit einem Corona Virus bekannt. Das Gesundheitsamt des Landkreises Stendal war bislang nicht gezwungen, eine Quarantäne für Kontaktpersonen zu verordnen. Es befinden sich aber bereits Personen unter freiwilliger Quarantäne, die mit Erkrankten in anderen Landkreisen Kontakt hatten. Diese Personen werden vom Gesundheitsamt überwacht. Aktuell geht es allen klinisch gut.

Der Gesundheitsminister und die Kanzlerin haben geäußert, dass perspektivisch 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung von einer Corona-Infektion betroffen sein könnten.

Damit wird gleichzeitig an die Verantwortung eines jeden Einzelnen appelliert, das persönliche Verhalten so einzurichten, dass eine Infektion möglichst vermieden wird. Empfehlungen des Gesundheitsamtes an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises:

  • Halten Sie die Handygiene ein, richtiges und häufiges Händewaschen genügt! Eine Händedesinfektion sollte dem medizinischen Personal und Risikopatienten vorbehalten bleiben.
  • Niesen und Husten Sie in die Ellenbeuge! Verwenden Sie Einmaltaschentücher.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn sie Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber haben.
  • Ob ihr behandelnder Arzt Sie untersuchen will oder Ihnen einen Krankenschein nach telefonischer Rücksprache ausstellt, entscheidet Ihr Arzt.
  • Reduzieren Sie die häuslichen Kontakte im Erkrankungsfall auf ein Minimum. Achten Sie auf eine gute Lüftung der gemeinsam genutzten Räume (Küche, Bad).
  • Prüfen Sie, ob die Teilnahme an einer geplanten Veranstaltung unbedingt notwendig ist, meiden Sie große Menschenansammlungen in engen Räumen.

Personen in den Krankenhäusern und Seniorenheimen sind aufgrund ihrer Erkrankung oder ihres Alters besonders gefährdet. In dieser Gruppe kann auch häufig mit einem schweren Krankheitsverlauf gerechnet werden. Deshalb empfiehlt das Gesundheitsamt den Trägern der Krankenhäuser und Seniorenheime:

  • Reduzieren Sie die Besuchszeiten auf ca. 2 Stunden täglich.
  • Reduzieren Sie die Zahl der Besucherkontakte für ihre Patienten bzw. Bewohner auf maximal zwei je Besuch.

 

Veranstaltungen des Landkreises verschoben

Drei Termine des Landkreises Stendal werden verschoben. Die Organisatoren verzeichnen eine hohe Anzahl abgemeldeter Teilnehmer. Die Formate der Veranstaltungen können nicht erfüllt werden. Für die Veranstaltungen werden zu einem späteren Zeitpunkt Ersatztermine organisiert.

Folgende Termine finden nicht statt:

  • 17. März 2020 09:30 Uhr Ausbildungsbörse #kommklar „Sportzentrum“ der Stadt Tangermünde Albrechtstraße 1, 39590 Tangermünde (Turnhalle am Diesterweg-Gymnasium)
  • 18. März 2020 09:00 Uhr Thementag „Jugend hat Zukunft im Landkreis Stendal“, Landratsamt 39576 Hansestadt Stendal
  • 29. April 2020 08:30 Uhr Ausbildungsbörse #kommklar Sporthalle Grundschule „Am Stadtsee“, 39576 Hansestadt Stendal
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