Antrag auf Nutzung von Hallenzeiten in Sportstätten

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Frist: 30.06.2023 | Lindensporthalle Osterburg | Sporthalle Flessau

In der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) werden für den Trainings- und Spielbetrieb im Schuljahr 2023/24 auf schriftlichen Antrag bis zum 30. Juni 2023 Hallenzeiten in zwei Sportstätten durch das Gebäudemanagement vergeben:

> Zwei- Felder-Lindensporthalle Lindenstraße 16, 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

> Sporthalle der Grundschule Flessau Flessauer Bahnhofsstraße 12, 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark), OT Flessau

Ein entsprechendes Antragsformular ist im Mitteilungs- und Amtsblatt Nr. 6/2023 (Erscheinungstermin 25. Mai 2023) zu finden oder online unter > www.osterburg.de > Sport + Freizeit > Sporteinrichtungen > Lindensporthalle bzw. > Sporthalle Grundschule Flessau

Das bisher formlose Antragsverfahren wird damit abgelöst.

Anträge können eingereicht werden:

> per Post an Hansestadt Osterburg (Altmark), Bau- und Wirtschaftsförderungsamt / Gebäudemanagement, Ernst-Thälmann-Str. 10, 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

> per E-Mail an bauamt@osterburg.de

Die Nutzung ist für Grundschulen und alle Kindertagesstätten sowie eingetragene Sportvereine der Einheitsgemeinde kostenfrei. Andere Nutzergruppen wie Sportvereinigungen, freie Bildungsträger, Krankenkassen etc. entrichten gestaffelte Gebühren pro Stunden. Dies regeln die Nutzungsentgeltordnungen; nachzulesen unter > www.osterburg.de > Verwaltung + Politik > Satzungen > Öffentliche Einrichtungen > Kultur, Sport, Veranstaltungsorte.

Nach Antragseingang werden zwischen Nutzer und Verwaltung die nötigen Vereinbarungen abgeschlossen. Sollten sich die gewünschten Trainingszeiten mit den zurzeit bestehenden Trainingszeiten anderer Nutzer überschneiden, ist eine Vorabsprache unter den Vereinen zu einem eventuellen Tausch dieser Zeiten ratsam. Die endgültige Vergabe der Hallenzeiten erfolgt schriftlich durch das Gebäudemanagement der Hansestadt Osterburg (Altmark).

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