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Quartiersmanagement der Pfeifferschen Stiftungen berät in Osterburg und Umgebung:

erstellt von Doreen Weingart | |   Rathaus

125 Euro für alle mit Pflegegrad
Zur Erleichterung des Alltags

Alle Pflegegrade haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er soll dazu beitragen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten.

Die Fenster oder Wohnung putzen, einkaufen, Ausflüge begleiten, den Garten pflegen, Essen zubereiten oder Arztfahrten – Alltagsdinge, die Menschen mit zunehmendem Unterstützungsbedarf schwerfallen können. Um hier ein Plus an Selbstständigkeit für die Pflegebedürftigen und etwas Entlastung für die pflegenden Angehörigen zu bieten, gibt es Geld aus der Pflegekasse: Ab Pflegegrad I erhalten alle Pflegebedürftigen 125 € als Entlastungsbetrag. Die Pflegebedürftigkeit soll damit hinausgezögert werden. Der Entlastungsbetrag von monatlich 125 € wird von den Kassen nicht ausgezahlt und kann nur von zugelassenen Unterstützungsangeboten oder Pflegediensten abgerufen werden. Pflegedienste sind jedoch meist fast doppelt so preisintensiv, als ein Helferkreis aus Ehrenamtlichen. Auch nicht genutzte Beträge können bis zu einem Jahr angesammelt werden und erst zum 30.6. des Folgejahres verbraucht werden. Viele Pflegebedürftige wissen gar nicht um ihren großen Puffer des Entlastungsbetrages, so dass er irgendwann ungenutzt verfällt, wenn er nicht abgerufen wird. Sollte noch kein Pflegegrad vorhanden sein, können die Leistungen selbstverständlich auch als Privatzahler in Anspruch genommen werden.

Bei einer Pflegegradbeantragung und rund um das Thema Altern steht Frau Hilbring der Pfeifferschen Stiftungen gerne beratend zur Verfügung unter 0160 / 96975656 oder in der Melkerstr. 49b in Osterburg Montag von 09:00 -17:00 Uhr, Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr und nach Vereinbarung.

 

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