Worum geht es? Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird aller Voraussicht nach am Sonntag, dem 23. Februar 2025, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr stattfinden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl wird die Einheitsgemeinde 13 Wahllokale einrichten, von denen jedes mit einem Wahlvorstand zu besetzen ist. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und sechs weiteren Beisitzern. Viele helfende Hände werden demnach benötigt. Genau an diesem Punkt richtet sich der Blick auf die Wahlhelfer. Wahlhelfer sind für den reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen unverzichtbar. Ohne sie geht gar nichts. Folgerichtig bittet die Stadtverwaltung darum, sich für diesen wichtigen Dienst an der Demokratie zu melden.
Wer kann helfen? Mitglied im Wahlvorstand kann werden, wer im Wahlbezirk der Einheitsgemeinde wahlberechtigt ist, das heiß er oder sie:
- muss Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein,
- am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben
- oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und darf nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wer darf nicht helfen? Alle Bürger, die nicht wahlberechtigt sind, finden bei der Besetzung keine Berücksichtigung. Darüber hinaus können Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen nicht in einem Wahlvorstand tätig werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlvorstand Mitglied sein.
Welche Aufgaben sind zu erwarten? Die Wahlhelfer sind Träger des Wahlverfahrens. Sie haben den direkten Kontakt zu den Wählern und unterstützen die gesamte Durchführung – von der Überprüfung der Wahlberechtigung über die Ausgabe des Stimmzettels bis hin zu dessen Einwurf in die Wahlurne. Nach Ablauf der Wahlzeit zeichnen Sie für die Ermittlung des Wahlergebnisses verantwortlich – gültige Stimmen dokumentieren, ungültige identifizieren und das Ganze in Form einer Niederschrift zu Papier bringen. Die ideale Gelegenheit, um sich aktiv bei einer demokratischen Wahl einzubringen und hinter die Kulissen zu schauen. Alle Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gern.
Wo soll ich mich melden? Bitte teilen Sie die Bereitschaft zum Einsatz als Wahlhelfer bis zum 27.12.2024 schriftlich unter folgender Adresse mit:
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Wahlamt
Kleiner Markt 7
39606 Hansestadt Osterburg (Altmark).
Alternativ können Sie unter wahlen@osterburg.de Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen.
Welche Angaben werden benötigt? Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse. Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne telefonisch unter 03937/492-810 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Engagement!