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Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

|   Presse

Für die Bundestagswahl 2025 ist nach Abschnitt 2 des Wahlstatistikgesetzes neben der allgemeinen Wahlstatistik eine repräsentative Wahlstatistik zu erstellen. Im Einvernehmen mit der Landeswahlleitung und dem Statistischen Landesamt wurde seitens der Bundeswahlleiterin für die Hansestadt Osterburg (Altmark) der Wahlbezirk Briefwahl 2 als Stichprobenwahlbezirk ausgewählt.

Was bezweckt die Wahlstatistik? Die repräsentative Wahlstatistik gibt Auskunft über das Wahlverhalten (Wahlbeteiligung und Stimmabgabe) nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen. Darüber hinaus stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Durch Auswertung der Wählerverzeichnisse und der abgegebenen Stimmzettel liefert sie Ergebnisse, die über das amtliche Gesamtwahlergebnis hinausgehen und genauer sind als beispielsweise Wählernachbefragungen.

Wer ist hiervon betroffen? Der ausgewählte Wahlbezirk Briefwahl 2 setzt sich aus folgenden Wahlbezirken zusammen: 003 Osterburg (Wahllokal = Foyer der Sekundarschule Osterburg),
004 Ballerstedt, 005 Düsedau, 006 Erxleben, 007 Flessau, 008 Gladigau, 009 Königsmark,
010 Krevese, 011 Meseberg, 012 Rossau und 013 Walsleben.

Alle Wahlberechtigten dieser Wahlbezirke, die ihre Stimme durch Briefwahl abgeben, werden durch die repräsentative Wahlstatistik erfasst.

Die betroffenen Briefwähler erhalten mit ihren beantragten Briefwahlunterlagen ein Merkblatt, dem die wichtigsten Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik entnommen werden können.

Nicht erfasst werden grundsätzlich alle Wahlberechtigten aller Wahlbezirke der Hansestadt Osterburg (Altmark), die sich für die Wahl in einem Urnenwahllokal entscheiden sowie die Briefwähler der Wahlbezirke 001 Osterburg (Wahllokal = Markgraf-Albrecht-Gymnasium) und 002 Osterburg (Wahllokal = Grundschule am Hain).

Was wird erhoben? Im Stichprobenwahlbezirk Briefwahl 2 werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten finden keine Beachtung. Die Analyse des Wahlverhaltens erfolgt anhand der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich um einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe ergänzt sind. Daneben erfolgt die Angabe eines Großbuchstabens (der Buchstabe L steht bspw. für das Geschlecht weiblich und die Geburtsjahresgruppe 1956 bis 1965).

Die Wahl auf einem Stimmzettel ohne den beschriebenen Unterscheidungsaufdruck ist für die o.a. Briefwähler des ausgewählten Stichprobenwahlbezirks Briefwahl 2 nicht möglich.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

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