Die Hansestadt Osterburg (Altmark) passt zum 01.01.2026 die Hebesätze der Grundsteuer an. Anlass hierfür ist die bundesweit eingeführte Grundsteuerreform, bei der die Berechnung der Grundsteuer erstmals ab 2025 auf neuen, aktualisierten Grundstückswerten basiert. Ziel der Anpassung in 2026 ist nicht die Erhöhung der kommunalen Einnahmen, sondern die Wiederherstellung der sogenannten Aufkommensneutralität – also die Sicherung des Steueraufkommens, das bereits im Jahr 2024 erzielt wurde.
Warum wird angepasst?
Bei der Festlegung der Hebesätze im Jahr 2024 lagen viele Messbeträge der Finanzverwaltung noch nicht vor und mussten daher vorsichtig geschätzt werden. Erst seit Mitte bis Ende 2025 steht der vollständige Datenbestand zur Verfügung. Die nun vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Grundsteuereinnahmen im Jahr 2025 unter dem angestrebten Niveau von 2024 liegen. Um dieses Niveau wiederherzustellen, ist eine sachlich notwendige Korrektur der Hebesätze ab 2026 erforderlich.
Keine einfache Zweiteilung: Wohn- und Nichtwohngrundstücke
In der öffentlichen Diskussion wird häufig nur zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken unterschieden. Diese Darstellung greift zu kurz. In der Gruppe der Nichtwohn-Grundstücke befinden sich neben Geschäftsgrundstücken auch unbebaute, gemischt genutzte und sonstig bebaute Grundstücke. Je nach Nutzung und Bewertung ergeben sich unterschiedlich starke Veränderungen der Messbeträge. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass Geschäftsgrundstücke trotz höherer Hebesätze künftig teilweise noch weniger Steuer zahlen als vor der Reform.
Neuverteilung durch neue Bewertungen
Die bundesgesetzlich vorgegebenen Bewertungsregeln führen dazu, dass sich die Steuerlast innerhalb der Grundstücksarten neu verteilt. Einige Grundstücke werden höher bewertet und zahlen künftig mehr, andere niedriger und zahlen weniger. Diese Veränderung entsteht durch die neuen Bewertungsgrundlagen der Finanzämter, nicht durch eine Entscheidung der Stadt, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. In Summe wird die Hansestadt Osterburg (Altmark) im Jahr 2026 nicht mehr Grundsteuer einnehmen als 2024.
Hebesätze und erwartetes Aufkommen
| Steuerart | Hebesatz 2024 | Hebesatz 2025 | Hebesatz 2026 | Ertrag 2024 | Ertrag 2025 | Ertrag 2026* |
| Grundsteuer A | 320 v.H. | 283 v.H. | 315 v.H. | 226.000 € | 202.400 € | 226.000 € |
| Grundsteuer B (Wohngrundstücke) | 380 v.H. | 441 v.H. | 490 v.H. | 683.700 € | 617.600 € | 683.700 € |
| Grundsteuer B (Nicht-Wohngrundstücke) | 380 v.H. | 585 v.H. | 738 v.H. | 296.300 € | 235.500 € | 296.300 € |
| Gesamt | 1.206.000 € | 1.055.500 € | 1.206.000 € |
*erwartet
Die Stadt gewährte den Grundsteuerpflichtigen im Jahr 2025 somit insgesamt eine Entlastung von rund 150.500 Euro, die ab 2026 durch die Anpassung der Hebesätze ausgeglichen wird, um das Niveau von 2024 wieder zu erreichen.


