Walsleben

Die Ortschaft Walsleben stellt sich vor:

Ortsbürgermeister: Dirk Matz
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Jan Schmidt
Telefon: 03938 828559
Fax: 03937 492850
E-Mail: walsleben@osterburg.eu
Einwohner: 333 (Stand 31.12.2023)
Fläche: 1.307 ha
Ortsteile: Walsleben, Uchtenhagen
Dorfgemeinschaftshaus in: Walsleben


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Walsleben mit dem Ortsteil Uchtenhagen

Walsleben liegt etwa acht Kilometer südöstlich von Osterburg am Rande der Wischeniederung und am Flüsschen Uchte, welches bei Osterburg in die Biese mündet. Dennoch ist Walsleben kein typisches Wischedorf, besteht doch die Feldmark zu 60 Prozent aus leichteren Böden. Und auch hinsichtlich seiner historischen Siedlungsstruktur ist das Dorf eher mit den Straßendörfern der angrenzenden Höhe vergleichbar. - Das heutige Ortsbild, welches an eine Art Haufendorf erinnert, entstand erst seit dem 19. Jahrhundert. In der abseits des Durchgangsverkehrs gelegenen Alten Dorfstraße mit ihrer kleinteiligen Bebauung lässt sich dagegen der einstige Charakter des Ortes noch gut erkennen. Seit 2009 Juli Teil ist Walsleben Teil der Einheitsgemeinde Osterburg und mit 318 Einwohnern (31.12.2023) eines ihrer größten Dörfer.

Uchtenhagen liegt etwa zwei Kilometer nördlich von Walsleben am südwestlichen Rand der Wischeniederung. Mit nur 15 Einwohnern (31.12.2023) ist es das kleinste Dorf der Einheitsgemeinde Osterburg, welcher es als ehemaliger Ortsteil von Walsleben seit Juli 2009 angehört. Einst war Uchtenhagen ein typisches Wischedorf, heute ist die historische Struktur der abseits, aber sehr idyllisch gelegenen Ansiedlung aus nur wenigen kleinen Gehöften kaum noch zu erahnen. Sehenswert ist vor allem die vierteilige romanische Dorfkirche, die einen noch sehr ursprünglichen Eindruck vermittelt. Nicht zuletzt die Lage am Radrundkurs Altmark sorgt dafür, dass immer wieder historisch Interessierte den Weg nach Uchtenhagen finden. Auf dem von hohen Bäumen umgebenen, verwunschen wirkenden Friedhof erinnern alte Grabsteine an frühere „Gutsbesitzer“.

Mobile Jugendarbeit


immer freitags
im DGH Walsleben
von 14:00 bis 18:00 Uhr

Telefon: 0170 70 33 112

Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Sie wollen per Brief wählen?

erstellt von Wahlleiter | |   Presse

Bitte Fristen beachten!

Am 6. September 2026 wird der 9. Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt. Der klassische und einfachste Weg, um an der Wahl teilzunehmen, ist die Abstimmung im Wahllokal am 6. September 2026 von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends.

Wer hingegen von der Briefwahl Gebrauch machen möchte oder muss, sollte jetzt den Antrag so schnell wie möglich stellen, damit die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen und der Wahlbrief fristgerecht zurückgesandt werden kann. Die Antragsteller haben hierbei unbedingt entsprechende Postlaufzeiten zu beachten.

Der für die Briefwahl notwendige Wahlschein kann auf 5 Wegen beantragt werden:

> persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt

Bitte die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Sofern gewünscht, kann nach Erhalt des Wahlscheins während der Servicezeiten (Dienstag: 8 - 12 Uhr & 14 - 18 Uhr | Donnerstag: 8 - 12 Uhr & 14 - 16 Uhr | Freitag: 8 - 12 Uhr nach Erhalt) auch direkt vor Ort gewählt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten wird diese Vorgehensweise seitens der Verwaltung empfohlen.

> schriftlicher Antrag per Post, Fax oder E-Mail

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. abweichende Versandanschrift).

> Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

und Zusendung des Wahlscheinantrags an das Einwohnermeldeamt. Bitte auf ausreichende Frankierung achten. Alternativ kann der Wahlscheinantrag persönlich in den Postkasten am Rathaus (Kleiner Markt 7) oder am Verwaltungsgebäude (Ernst-Thälmann-Straße 10) eingeworfen werden.

> Scannen des QR-Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet

Sie gelangen nach dem Scannen automatisch zur Antragsseite. Dort nur Ihr Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift eintragen und „absenden“ klicken. Der Wahlscheinantrag gelangt digital in die Wahlbehörde und wird bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code nach einmaliger Nutzung erlischt. Geben Sie Ihre Daten daher sorgsam ein. Die mit dem QR-Code verknüpfte Antragsseite bleibt bis zum 01.09.2026, 00:00 Uhr aktiv. Danach kann die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen seitens der Wahlbehörde nicht mehr garantiert werden.

> Nutzung der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark)

Wer den QR-Code nicht scannen kann, hat die Möglichkeit, seinen Wahlschein über die Homepage zu beantragen. Sie finden hierzu auf der Startseite im oberen rechten Bereich (bzw. in mobiler Ansicht bitten nach unten scrollen) eine entsprechende „Wahlkachel“, nach deren Anklicken Sie durch den Antragsprozess geführt werden. Auch hier gilt, dass die Antragsseite nur bis zum 01.09.2026, 00:00 Uhr, aktiv bleibt.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!

 

Briefwahl beantragen: Postlaufzeiten beachten

Anträge können grundsätzlich bis Freitag, 4. September 2026, 15:00 Uhr, gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigen anschließend zugeschickt oder im Falle kritischer Postlaufzeiten persönlich ausgehändigt.

Wegen der Postlaufzeiten wird empfohlen, schriftliche Anträge bis zum 31. August 2026 zu stellen und dabei eine Telefonnummer zu hinterlassen, sodass die Verwaltung ggf. Kontakt aufnehmen kann.

 

Damit die Stimmen berücksichtigt werden, muss der rote Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, dem 6. September 2026, 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief eingedruckten Adresse (Landkreis Stendal, Kreiswahlleiter, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal) eingegangen sein.

 

Die Wähler sind selbst dafür verantwortlich, ihren Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt ihrer Unterlagen zu versenden oder – wenn es knapp wird – bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse direkt einzuwerfen.

Weitere Nützliche Informationen zur Briefwahl entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen sowie der Wahlbekanntmachung. Beide Bekanntmachungen finden Sie auf der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark) unter dem Pfad: Verwaltung + Politik > Amtliche Bekanntmachungen > Gemeindewahlleiter. Bei Fragen steht Ihnen die Wahlbehörde unter 03937/492-810 oder wahlen@osterburg.de zur Verfügung.

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