Königsmark

Die Ortschaft Königsmark stellt sich vor:

Ortsbürgermeister: Rainer Moser
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Fred Stoller
Telefon: 039390 91999
Fax: 03937 492850
E-Mail: koenigsmark@osterburg.eu
Einwohner: 358 (Stand 30.06.2019)
Fläche: 3.411 ha
Ortsteile: Königsmark, Rengerslage, Wasmerslage, Wolterslage
Dorfgemeinschaftshaus in: Königsmark, Rengerslage, Wolterslage


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Königsmark mit den Ortsteilen Rengerslage, Wolterslage und Wasmerslage

Königsmark (2015: 210 Einwohner) liegt etwa sechs Kilometer östlich von Osterburg im Südwesten der Wische-Niederung. Im Westen bilden die Cositte, im Osten die Große Wässerung und der Seegraben die historische Gemarkungsgrenze. Seit Juli 2009 gehört die bis dahin selbständige Gemeinde mit ihren Ortsteilen Rengerslage, Wasmerslage und Wolterslage zur Einheitsgemeinde Osterburg.Dass auch Königsmark einst ein typisches Wischedorf war und über Jahrhunderte nur aus wenigen großen Höfen bestand, ist heute kaum noch zu erahnen, sind doch an der von Osterburg nach Iden verlaufenden Hauptstraße in den letzten zwei Jahrhunderten eine Vielzahl von Gehöften neu entstanden. Die Höfe aus der Gründungszeit befanden sich dagegen hauptsächlich am Weg nach Rohrbeck.

Rengerslage liegt etwa zehn Kilometer nordöstlich von Osterburg im Niederungsgebiet der Wische. Mit 85 Einwohnern (2015) zählt es zu den kleinen Dörfern der Einheitsgemeinde Osterburg, welcher es seit Juli 2009 angehört. Das 1207 erstmals urkundlich erwähnte Dorf, ist wie auch seine Nachbardörfer Wolterslage, Wasmerslage und Giesenslage schon an seinem Ortsnamen als Gründung jener niederländischen Kolonisten zu erkennen, die von den askanischen Markgrafen im ausgehenden 12. Jhdt. zur Nutzbarmachung der Wische ins Land gerufen wurden. Sie brachten aus ihrer Heimat das Marschhufendorf mit, welches u. a. durch seine weit auseinanderliegenden Gehöfte auffällt, legten Entwässerungsgräben an und errichteten an der Elbe die ersten Deiche. Heute fällt es jedoch teils schwer, die ursprüngliche Struktur dieser Orte zu erkennen. Alte Höfe sind verschwunden, neue - darunter Siedlerstellen aus der Zeit vor und nach 1945 - hinzugekommen. Dies ist auch in Rengerslage der Fall, bildet doch heute der Bereich um die Kirche und das ehemalige Gut mit seiner relativ geschlossenen, kleinteiligen Bebauung einen für die Wische untypischen Dorfkern. Dieser ist aber erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jhdt. entstanden, während sich das eigentliche alte Marschhufendorf in nördlicher Richtung erstreckt.

Wolterslage ist ein langgestrecktes, ehemaliges Marschhufendorf in der Wischeniederung etwa sieben Kilometer nordöstlich von Osterburg.Im Nordwesten geht Wolterslage nahezu unmerklich in das frühere Dorf Rethhausen über, welches wie auch das noch etwa anderthalb Kilometer weiter westlich gelegene Blankensee, bis zu seiner Eingemeindung nach Wolterslage in den 1930er Jahren eine selbständige Gemeinde gewesen ist. Im Westen wird die Wolterslager Feldmark in Teilen durch die Große Wässerung, im Nordosten durch die Beverlake begrenzt. Beide entwässern über den Schöppgraben südlich des Gehrhofs in die Biese. Seit Juli 2009 ist Wolterslage Teil der Einheitsgemeinde Osterburg. Mit 57Einwohnern (2015) zählt der Ort zu den kleinsten Dörfern der Gegend.

Wasmerslage liegt etwa sieben Kilometer östlich von Osterburg in der Wische. Passiert man den Ort auf der Landstraße, die Königsmark und Iden verbindet, so ist er kaum als ehemals eigenständiges Dorf auszumachen, zumal er auch nie eine eigene Kirche hatte, sondern seit dem 17. Jhdt. nach Königsmark eingepfarrt ist. Die wenigen historischen Gehöfte, einige jüngere Siedleranwesen sowie ein neu erbauter Hof reihen sich mit weiten Abständen locker entlang der Straße - so wie es früher für die gesamte Wische typisch war. Als ehemaliger Ortsteil von Königsmark ist Wasmerslage seit Juli 2009 Teil der Einheitsgemeinde Osterburg, mit 28 Einwohnern (2015) zählt es zu deren kleinsten Dörfern.

Trockenheit im Landkreis Stendal: Verbot der Wasserentnahme

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern und Einschränkung der Grundwassernutzung | gültig ab 22. Juni 2022

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Landkreis Stendal ab sofort ein Wasserentnahmeverbot vorerst bis zum 30. September 2022 oder bis auf Widerruf. Dies regelt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und zur Einschränkung der Nutzung des Grundwassers. Das Dokument ist im Pdf-Format als Anlage unter der Meldung zu finden und tritt am 22. Juni 2022 in Kraft.

Die Regelungen im Einzelnen:

- Es ist somit grundsätzlich nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte zu entnehmen.

- Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden mit dieser Verfügung widerrufen.

- Zusätzlich ist in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr verboten, Wasser aus privaten Brunnen oder dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen, Sportanlagen und Sportplätzen zu entnehmen. Grund dafür ist, dass zu dieser Jahreszeit ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung während der sonnigen Stunden verdunstet. Diese ineffiziente Wasserverwendung führt dazu, dass die Grund- und Oberflächenwasser übermäßig belastet werden, der Gewässerbenutzer jedoch keinen hohen Nutzen daraus zieht.

Grund für das Verbot bzw. die eingeschränkte Nutzung ist die ausgeprägte Niedrigwassersituation in Folge ausbleibender Niederschläge in den aufeinanderfolgenden Jahren 2018 bis 2021, von denen sich die Grund- und Oberflächenwasserstände nicht erholt haben. Eine Verbesserung ist auch in 2022 nicht erkennbar. Vermutlich werden die Wasserstände weiterhin sinken. Ein Abfluss der wenigen Niederschläge in die Gewässer oder gar ins Grundwasser findet nur geringfügig statt. Die überwachten Grundwasserstände liegen auf neuem Allzeittief. Im Rahmen der Gewässeraufsicht führt die untere Wasserbehörde bzw. der zuständige Gewässerunterhaltungsverband Kontrollen an den Gewässern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Der Landkreis bittet darum, mit den vorhandenen Wasser-Ressourcen nachhaltig und sparsam umzugehen.

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Details der Allgemeingefügung zur Wasserentnahme im Lankdreis Stendal. Grafik: Sinah Wiesner