Die Landesregierung hat entschieden, für Kinder in der Kindertagesbetreuung bis auf Weiteres Testangebote zur Verfügung zu stellen. Damit soll der Infektionsschutz für alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung erhöht und ein Beitrag zum Erhalt des aktuellen Status in Form des eingeschränkten Regelbetriebs geleistet werden. Eine Testpflicht als Voraussetzung für den Besuch einer Einrichtung besteht jedoch nicht.
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