Die Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) hat zum 17.11.2025 die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin durch Direktwahl neu zu besetzen.
Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.05.2024 (GVBl. LSA 2024, S. 128, 132), wird für die Bürgermeisterwahl in der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) die beigefügte Stellenausschreibung bekannt gegeben.
Die Stellenausschreibung kann hier unter der Rubrik "Gemeindewahlleiter" heruntergeladen werden.