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Kiefernbestände: Waldschutzkontrollen & -maßnahmen

|   Presse

Behandlung gegen Borkenkäferarten

Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt führt ab sofort bis mindestens zum 31. Oktober 2023 umfassende Waldschutzkontrollen und -maßnahmen in Kiefernbeständen der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) durch. Grund: Stichprobenartige Kontrollen weisen auf einen massiven Befall mit verschiedenen Schädlingen hin.

Ist ein Baum mit:

- zwölfzähnigem Kiefernborkenkäfer (Ips sexdentatus Boern.) oder

- sechszähnigem Kiefernborkenkäfer (Ips acuminatus Gyll.)

befallen, wird er unverzüglich eingeschlagen und der Stamm fachgerecht behandelt, um eine drohende Massenvermehrung der Käfer zu verhindern.

Werden die genannten Borkenkäferarten im liegenden Holz (Holzpoltern) festgestellt, erfolgt eine Polterbehandlung zur Eindämmung der Massenvermehrung.

Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 16 Abs. 5 des Gesetzes zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG) vom 25.02.2016. Da eine einzelbaumweise Maßnahmendurchführung stattfindet, sind keine dauerhaften unmittelbaren Auswirkungen auf die Bestände zu erwarten.

Aufgrund der Großräumigkeit des Auftretens des Kiefernborkenkäferbefalls sind die Waldbesitzer auch aufgerufen, ihre Waldflächen eigenständig zu kontrollieren, befallene Bäume zu fällen, die Rinde zu entsorgen oder mit Pflanzenschutzmittel zu behandeln.

Eine Beratung durch die Revierleiter des Betreuungsforstamtes Nordöstliche Altmark ist möglich. Für Fragen zu den Maßnahmen steht das Betreuungsforstamt Nordöstliche Altmark unter der Rufnummer 039384 - 9800 zur Verfügung.

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Foto: Jana Henning