Die aktuelle Prognose zur Haushaltsentwicklung im ersten Halbjahr 2025 macht deutlich: Die Hansestadt Osterburg (Altmark) sieht sich mit spürbaren finanziellen Herausforderungen konfrontiert. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Juni 2025 wurde eine Gegenüberstellung des Haushaltsplans mit den voraussichtlichen Ergebnissen zum Jahresende vorgenommen. Nach aktueller Einschätzung ergibt sich ein zu erwartender Fehlbetrag in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro – eine Verschlechterung um etwa 626 T€ gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung (2,5 Mio. €).
Ursachen der Entwicklung
Die Hauptursachen für diese Entwicklung liegen in deutlich rückläufigen Erträgen aus verschiedenen Steuerarten, insbesondere der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie der Grundsteuer. Auch verringerte Transfererträge wirken sich negativ auf den Haushalt aus.
Ein Bestandteil der aktuellen Haushaltsprognose war die Bewertung der Entwicklung der Grundsteuer. In einem kürzlich erschienenen Presseartikel wurde jedoch der Eindruck vermittelt, die Stadt Osterburg wolle durch eine Erhöhung der Grundsteuer ab 2026 das Haushaltsloch stopfen. Diese Darstellung ist aus Sicht der Verwaltung missverständlich und inhaltlich nicht korrekt.
Aufkommensneutrale Grundsteuer in 2025 nicht erreicht
Tatsächlich wurden die Hebesätze der Grundsteuer im Jahr 2024 im Zuge der bundesweit angeordneten Grundsteuerreform angepasst – mit dem Ziel der sogenannten Aufkommensneutralität. Das bedeutet: Die Hansestadt Osterburg (Altmark) verfolgte nicht das Ziel, durch die Reform mehr Einnahmen zu erzielen, sondern strebte lediglich an, das Niveau der Vorjahre zu halten. Da zum Zeitpunkt der Hebesatzermittlung zahlreiche Messbeträge noch nicht vorlagen, musste die Verwaltung auf vorsichtige Schätzwerte zurückgreifen. In der Folge lagen die realisierten Einnahmen aktuell um rund 162.000 € unter den Erwartungen. Auch derzeit werden noch weitere Datensätze verarbeitet, wobei allerdings keine erheblichen Änderungen mehr zu erwarten sind. Die für das Jahr 2026 vorgesehene erneute Anpassung der Hebesätze verfolgt ausschließlich das Ziel, das ursprünglich geplante Steueraufkommen zu sichern. Es handelt sich daher um eine Korrektur im Rahmen der Reformumsetzung.
Wichtig ist außerdem festzuhalten: Der derzeit prognostizierte Fehlbetrag im städtischen Haushalt lässt sich nur zu einem kleinen Teil auf die Mindererträge bei der Grundsteuer zurückführen. Größere Auswirkungen entstehen durch die rückläufigen Einnahmen bei der Gewerbesteuer (–329.000 €), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (–97.000 €) sowie sinkende Transfererträge.
Zudem zeigen auch die jüngsten Zahlen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2025, dass sich die gesamtstaatlichen Steuereinnahmeerwartungen für Bund, Länder und Kommunen im Vergleich zur Schätzung vom Herbst 2024 eingetrübt haben.
Ausblick und weitere Maßnahmen
Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen verfügt die Hansestadt Osterburg (Altmark) weiterhin über solide Rücklagen, mit denen Fehlbeträge abgefedert werden können. In der Vergangenheit ist es der Verwaltung regelmäßig gelungen, durch eine vorausschauende und disziplinierte Haushaltsführung bessere Jahresergebnisse zu erzielen als ursprünglich prognostiziert.
Gleichwohl ist in der aktuellen Situation eine kontinuierliche und sorgfältige Haushaltsüberwachung unerlässlich. Um möglichen weiteren Belastungen frühzeitig entgegenzuwirken, hat der Bürgermeister bereits zeitlich begrenzte Mittelsperren veranlasst.