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Beschlüsse des Stadtrates vom 5. Juli 2022

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Verkauf Wohngebiet Osterburg Nord | Zuschuss Kirchensanierung St. Nicolai | 2. Entwurf Flächennutzungsplan | 30.000-Euro-Spende | Brandschutz-Investitionen | Besetzung Arbeitsgruppe Klimaschutz u.m.

Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) fasste in seiner Sitzung am 5. Juli 2022 verschiedene Beschlüsse, die hier kurz zusammengefasst sind.

TOP 7: Zuschuss für die Kirchensanierung St. Nicolai Osterburg

Seit 834 Jahren thront die Stadtkirche St. Nicolai über den Dächern von Osterburg; 1188 als kreuzförmige romanische Feldsteinbasilika vom Grafen Heinrich I. von Osterburg erbaut und Wahrzeichen unserer Stadt. Damit das so bleibt, muss sie saniert werden. Drei Bauabschnitte hat die evangelische Kirchengemeinde dafür vorgesehen. Die Arbeiten am Turm sind erledigt. Nun soll es an der Fassade weitergehen. Die Kirche St. Nicolai befindet sich im Fördergebiet „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ der Hansestadt Osterburg (Altmark). Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2022 einen Zuschuss für die Kirchensanierung in Höhe von 30.000 Euro beschlossen.

Hintergrund zur Kirchensanierung in der Volksstimme Osterburg:
https://www.volksstimme.de/lokal/osterburg/mit-dem-turm-geht-es-los-osterburger-nicolaikirche-soll-komplett-saniert-werden-2016388

TOP 8 + 9: Beschluss über die Abwägung der Ergänzungssatzung Krevese, Gänseberg/Am Weingarten

Durch einen Beschluss des Stadtrates am 5. Juli 2022 wird es möglich sein, dass in Krevese zwei neue Eigenheime gebaut werden können. Und zwar Am Gänseberg/Am Weingarten auf zwei Nachbargrundstücken. Nötig dafür war eine sogenannte Ergänzungssatzung, um die baurechtlichen Grundlagen zu schaffen. Denn die Flächen lagen bis dato im sogenannten Außenbereich.

TOP 10: Abwägungsbeschluss zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes

Dem 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes (kurz: FNP) der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) hat der Stadtrat am 5. Juli 2022 mit großer Mehrheit zugestimmt. Im Vorfeld gab es dazu regen Austausch, auch in den Ausschüssen und Ortschaften mit den Einwohner/innen. Unter anderem konnten große Befürchtungen der Dobbruner/innen glaubhaft ausgeräumt werden. Diese entstanden, weil nur der Ortskern im FNP als Mischgebiet (und demzufolge für z. B. Wohnbau) ausgewiesen ist. Über verschiedene Satzungsinstrumente, siehe TOP 8 + 9, können auch Festlegungen im FNP weiterhin flexibel beraten und abgewogen werden. Sprich: Wohnbau möglich gemacht werden, auch wenn dies nicht im FNP festgeschrieben ist.

Was ist der Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan ist der Bauleitplan für die gesamte Einheitsgemeinde. Er hat die Aufgabe, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung darzustellen, z. B. Wohnbaufläche, Gewerbefläche, Grünfläche, Verkehrsfläche u. a. m. Der Flächennutzungsplan wird auch als der "vorbereitende" Bauleitplan bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, dass Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem der Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z. B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Wohnbaufläche dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans regelt sich nach dem BauGB. Es ist ein Planverfahren mit allen Schritten erforderlich, und bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Landesverwaltungsamt Halle). > Link: Alles zum Flächennutzungsplan der Hansestadt Osterburg (Altmark).

TOP 11: Beschluss zur Annahme einer Spende des Vereins der Freunde und Förderer der Feuerwehr Osterburg e. V.

Herzlichen Dank liebe Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Osterburg e.V. Durch euer großes Engagement und eine Spende über 30.000 Euro steht den Kamerad/innen bald wieder ein Logistik-LKW zur Verfügung. Nach dem erfolgten Kauf beabsichtigt der Verein, das Fahrzeug im Rahmen einer Spende noch im Jahr 2022 an die Hansestadt Osterburg (Altmark) als Träger des Brandschutzes zu übertragen. Zukünftig soll es dann als Logistik-LKW durch den Förderverein, aber auch zum Transport von feuerwehrtechnischem Material durch die Gerätewarte genutzt werden.

Informationen zum Verein
https://www.feuerwehr-osterburg.de/f%C3%B6rderverein/

TOP 12 + 13: Aufnahme eines Kredites für Investitionsmaßnahmen im Bereich Brandschutz

Der Stadtrat stimmte am 5. Juli 2022 der Aufnahme eines Kredits in Höhe von 410.000 Euro (2,53 Prozent Zinsen) zu, um folgende Investitionen vornehmen zu können: Die Freiwillige Feuerwehr Meseberg braucht für ein Löschgruppenfahrzeug 10 (kurz: LF10) eine Unterbringungsmöglichkeit. Das Fahrzeug ist laut Risiko- und Gefährdungsanalyse vom 17. November 2016 notwendig und kommt aus dem Bestand der Freiwilligen Feuerwehr Osterburg. Es ist der Anbau einer Fahrzeughalle an das bestehende Gerätehaus erforderlich, da die alte Halle in Größe und Höhe nicht den Anforderungen entspricht. Für das Feuerwehrgerätehaus in Osterburg ist zur Unterbringung der Netzersatzanlage (Notfall-Stromversorgung) sowie zur Lagerung von Bindemitteln und anderer Stoffe der Bau einer Kaltlagerhalle erforderlich.

TOP 14: Besetzung der Arbeitsgruppe „Klimaschutz“

Laut Beschluss des Stadtrates vom 29. März 2022 soll zur Erarbeitung der Grundlagen eines Klimaschutzkonzeptes für die Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) eine Arbeitsgruppe aus Bürger/innen und Bürger gegründet werden. Im Mitteilungs-und Amtsblatt sowie in den Gremien des Stadtrates wurde ein Aufruf zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe veröffentlicht. Mitglieder sind:

- Katrin Ballach, Osterburg
- Anett Hoppe, Krumke
- Torsten Röder, Dobbrun
- Carola Thomsen, Düsedau
- Konrad Behrens, Osterburg
- Prof. Dr. Otto Kaufmann, Gladigau
- Heiko Ploewka, Zedau
- Torsten Werner, Wasmerslage, Vorsitzender des Stadtrates
- Matthias Köberle, Osterburg, Bauamtsleiter

Im weiteren Ablauf des Verfahrens werden in Abstimmung mit den genannten Bürgerinnen und Bürgern Termine für die Beratungen festgelegt. Ziel für die Einbringung der Beratungsergebnisse in die Gremien des Stadtrates ist zum Ende dieses Jahres.

TOP 19 – Nicht öffentlicher Teil – Grundstücksangelegenheit Wohngebiet Osterburg Nord

In seiner Sitzung am 5. Juli 2022 beschloss der Stadtrat den Verkauf einer 3,2 Hektar großen Fläche zur Errichtung eines Wohngebiets im Osterburger Norden zum Kaufpreis in Höhe von 300.000 Euro. Dort könnten nach Erschließung der Grundstücke 40 Einfamilienhäuser entstehen. Den Zuschlag erhielt die Firma AKH GmbH aus Hannover. Nach Eigentumsübergang ist der Käufer verpflichtet innerhalb von max. zwei Jahren einen rechtskräftigen Bebauungsplan vorzulegen. Nach max. zwei weiteren Jahren muss mit dem Bau der Erschließungsmaßnahmen begonnen werden. Erschließung heißt: Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, Parzellierung und anschließende Vermarktung. Die Einfamilienhäuser können dann individuell errichtet werden. Wo finde ich die Sitzungen und Unterlagen des Stadtrates und Ausschüsse?

Wo finde ich die Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und entsprechende Unterlagen?

Alle Sitzungen der Ausschüsse, des Stadtrates und der Ortschaften mit Tagesordnungspunkten und Erklärungen des Sachverhalts finden Sie im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Osterburg (Altmark).

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