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Anwohnerparkausweise ab 01.01.2022

|   Presse

Ab dem 01.01.2022 bietet die Hansestadt Osterburg (Altmark) die Möglichkeit für bestimmte Bewohner, die in der näheren Umgebung keine Möglichkeit haben kostenfrei zu parken, einen Anwohnerparkausweis zu beantragen. Dieser Anwohnerparkausweis berechtig auf dem zugewiesenen Parkplatz zu parken, ohne die eingerichtete Parkraumbewirtschaftung zu nutzen, sofern freie Parkplätze vorhanden sind bzw. der Parkplatz nicht anderweitig genutzt wird.

Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in unten aufgeführten Bereichen meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Dies betrifft die Bewohner der folgenden Straßen und Hausnummern:

  • Kirchstraße 1-13 bzw. 32
  • Wasserstraße 4-11 bzw. 14 – 20
  • Breiten Straße 9-39 bzw. 16-38
  • Großer Markt 1-4 bzw. 11-17

 

Die Kosten sind abhängig von dem Monat der Beantragung. Ausgangspunkt ist der Januar mit einer Gebühr von 30 € pro Jahr. Sollte die Beantragung im laufenden Jahr erfolgen, verringert sich die Gebühr um 1/12 pro Monat nach dem Januar. Der Anwohnerparkausweis ist immer für ein Kalenderjahr gültig.

Die Beantragung kann persönlich in der Ernst-Thälmann-Straße 10 oder per Mail an ordnungsamt@osterburg.de erfolgen.

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:

  • Personalausweis
  • Kopie des Fahrzeugscheins
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