Königsmark

Die Ortschaft Königsmark stellt sich vor:

Ortsbürgermeister: Rainer Moser
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Fred Stoller
Telefon: 039390 91999
Fax: 03937 492850
E-Mail: koenigsmark@osterburg.eu
Einwohner: 358 (Stand 30.06.2019)
Fläche: 3.411 ha
Ortsteile: Königsmark, Rengerslage, Wasmerslage, Wolterslage
Dorfgemeinschaftshaus in: Königsmark, Rengerslage, Wolterslage


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Königsmark mit den Ortsteilen Rengerslage, Wolterslage und Wasmerslage

Königsmark (2015: 210 Einwohner) liegt etwa sechs Kilometer östlich von Osterburg im Südwesten der Wische-Niederung. Im Westen bilden die Cositte, im Osten die Große Wässerung und der Seegraben die historische Gemarkungsgrenze. Seit Juli 2009 gehört die bis dahin selbständige Gemeinde mit ihren Ortsteilen Rengerslage, Wasmerslage und Wolterslage zur Einheitsgemeinde Osterburg.Dass auch Königsmark einst ein typisches Wischedorf war und über Jahrhunderte nur aus wenigen großen Höfen bestand, ist heute kaum noch zu erahnen, sind doch an der von Osterburg nach Iden verlaufenden Hauptstraße in den letzten zwei Jahrhunderten eine Vielzahl von Gehöften neu entstanden. Die Höfe aus der Gründungszeit befanden sich dagegen hauptsächlich am Weg nach Rohrbeck.

Rengerslage liegt etwa zehn Kilometer nordöstlich von Osterburg im Niederungsgebiet der Wische. Mit 85 Einwohnern (2015) zählt es zu den kleinen Dörfern der Einheitsgemeinde Osterburg, welcher es seit Juli 2009 angehört. Das 1207 erstmals urkundlich erwähnte Dorf, ist wie auch seine Nachbardörfer Wolterslage, Wasmerslage und Giesenslage schon an seinem Ortsnamen als Gründung jener niederländischen Kolonisten zu erkennen, die von den askanischen Markgrafen im ausgehenden 12. Jhdt. zur Nutzbarmachung der Wische ins Land gerufen wurden. Sie brachten aus ihrer Heimat das Marschhufendorf mit, welches u. a. durch seine weit auseinanderliegenden Gehöfte auffällt, legten Entwässerungsgräben an und errichteten an der Elbe die ersten Deiche. Heute fällt es jedoch teils schwer, die ursprüngliche Struktur dieser Orte zu erkennen. Alte Höfe sind verschwunden, neue - darunter Siedlerstellen aus der Zeit vor und nach 1945 - hinzugekommen. Dies ist auch in Rengerslage der Fall, bildet doch heute der Bereich um die Kirche und das ehemalige Gut mit seiner relativ geschlossenen, kleinteiligen Bebauung einen für die Wische untypischen Dorfkern. Dieser ist aber erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jhdt. entstanden, während sich das eigentliche alte Marschhufendorf in nördlicher Richtung erstreckt.

Wolterslage ist ein langgestrecktes, ehemaliges Marschhufendorf in der Wischeniederung etwa sieben Kilometer nordöstlich von Osterburg.Im Nordwesten geht Wolterslage nahezu unmerklich in das frühere Dorf Rethhausen über, welches wie auch das noch etwa anderthalb Kilometer weiter westlich gelegene Blankensee, bis zu seiner Eingemeindung nach Wolterslage in den 1930er Jahren eine selbständige Gemeinde gewesen ist. Im Westen wird die Wolterslager Feldmark in Teilen durch die Große Wässerung, im Nordosten durch die Beverlake begrenzt. Beide entwässern über den Schöppgraben südlich des Gehrhofs in die Biese. Seit Juli 2009 ist Wolterslage Teil der Einheitsgemeinde Osterburg. Mit 57Einwohnern (2015) zählt der Ort zu den kleinsten Dörfern der Gegend.

Wasmerslage liegt etwa sieben Kilometer östlich von Osterburg in der Wische. Passiert man den Ort auf der Landstraße, die Königsmark und Iden verbindet, so ist er kaum als ehemals eigenständiges Dorf auszumachen, zumal er auch nie eine eigene Kirche hatte, sondern seit dem 17. Jhdt. nach Königsmark eingepfarrt ist. Die wenigen historischen Gehöfte, einige jüngere Siedleranwesen sowie ein neu erbauter Hof reihen sich mit weiten Abständen locker entlang der Straße - so wie es früher für die gesamte Wische typisch war. Als ehemaliger Ortsteil von Königsmark ist Wasmerslage seit Juli 2009 Teil der Einheitsgemeinde Osterburg, mit 28 Einwohnern (2015) zählt es zu deren kleinsten Dörfern.

Stadtrat vergibt Betreibung der Schulküche

erstellt von Jana Henning | |   Presse

RWS Cateringservice GmbH mit Hauptsitz in Leipzig übnimmt ab Schuljahr 2024/25

Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) beriet in seiner Sitzung am 9. April 2024 über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Betreibung der Schulküche an der Grundschule in Flessau. Dem Gremium lagen vier Angebote vor. Die Entscheidung fiel einstimmig zugunsten der RWS Cateringservice GmbH mit Hauptsitz in Leipzig aus. Das Unternehmen betreibt mit 500 Angestellten mehrere Küchen deutschlandweit; darunter 250 Kindertageseinrichtungen. Mit dem Schuljahr 2024/25 kommt Anfang August eine Weitere in der Altmark hinzu. Die Kosten für ein Mittagessen für Kita-Kinder liegen bei 3,53 Euro, für Schulkinder bei 5,16 Euro und Erwachsene zahlen 5,42 Euro. Punkte im Vergabeverfahren nach festen Kriterien sammelte das Unternehmen mit regionalem Angebot sowie geringen Warmhaltezeiten.

Nachdem im September 2023 das Vertragsverhältnis zum Betrieb der Schulküche vorzeitig beendet werden musste, verfügte der Stadtrat mit Beschluss vom 12. Dezember 2023, erneut eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb der Schulküche Flessau und die Belieferung der kommunalen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit einer Mittagsverpflegung aus der Schulküche auszuschreiben. Am Ausschreibungsprozess zur Vergabe der Schulspeisung waren die Vorsitzenden der Kuratorien der Kindertageseinrichtungen sowie die Elternvertreter an den Grundschulen beteiligt. Mit Schreiben vom 1. November 2023 wurden sie über das Ausschreibungsverfahren informiert und gebeten, sich mit Anregungen und Hinweisen bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beteiligen. Diese wurden soweit möglich in der öffentlich zugänglichen Leistungsbeschreibung integriert.

Im Vergabeverfahren bekundeten zunächst 13 Unternehmen ein grundsätzliches Interesse daran, sich am Verfahren zur Vergabe der Schulspeisung zu beteiligen. Einzelne Unternehmen haben später erklärt, kein Angebot abgeben zu wollen. Mit Ablauf der Angebotsfrist am 21. März 2024 lagen vier Angebote vor. Diese Angebote entsprachen der geforderten Form, sodass sie in die Wertung aufgenommen werden konnten. Laut § 52 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) sind Vergabeverfahren nicht öffentlich zu behandeln.

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Kinder der Grundschule Flessau bei der Eröffnung der Schulküche im Juli 2022