Ergebnisse der Bürgeranhörungen zur Gebietsreform
in der Verwaltungsgemeinschaft Osterburg am 30.03.2008


Ballerstedt Düsedau Erxleben Flessau Gladigau Königsmark
Krevese Meseberg Rossau Osterburg Walsleben Osterburg-
Hansestadt

Am Sonntag, dem 30.03.3008 fanden die Bürgeranhörungen zur geplanten Gemeindegebietsreform statt. Das heißt: Alle Bürger, die in dem von der Gebietsänderung unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen, waren aufgefordert, ihre Meinung zu äußern.
Sinn und Zweck einer Anhörung ist es, den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der tatsächliche Wille der betroffenen Bürger zur Gemeindegebietsreform wird erfragt.

In Auswertung dieser Bürgeranhörung entscheidet der jeweilige Gemeinderat über das weitere Vorgehen der Gemeinde.
In den unmittelbar nach den Bürgeranhörungen stattfindenden Ratssitzungen ist der Gebietsänderungsvertrag in Ansehung des Anhörungsergebnisses auszuhandeln, zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbhörde zur Genehmigung vorzulegen. Der Gebietsänderungsvertrages wird folgende Schwerpunkte beinhalten: (nicht abschließend)

Präambel
  1. Neubildung der Gemeinde
  2. Ortsbezeichnung/Wappen
  3. Sicherung der Einwohnerrechte
  4. Gemeinderat/Ortschaftsverfassung
  5. Warung der Eigenart der einzelnen Ortschaften
  6. Rechtsnachfolge
  7. Ortsrecht
  8. Haushaltsführung
  9. Steuern
  10. Investitionen
  11. Personalübergang
  12. Schulen
  13. Kindereinrichtungen
  14. Brandschutz
  15. Regelungen bei Streitigkeiten
  16. Salvatorische Klausel
  17. Inkraftreten
Eine Besonderheit war im Rahmen der Bürgeranhörungungen in den drei Anhörungslokalen der Stadt Osterburg gegeben. Hier erhielten alle Bürger die Möglichkeit, neben der Anhörung zur der geplanten Gebietsänderung auch ihr Votum für eine Veränderung des Namens Stadt Osterburg (Altmark) in "Hansestadt Osterburg (Altmark)" abzugeben.
Die Stadt Osterburg beabsichtigt den Namenszusatz Hansestadt offiziell ab 01.06.2008 zu tragen.

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