Gebührenordnung für die Betreuung der Kinder
in der Tageseinrichtung "Die kleinen Strolche" der Gemeinde Walsleben

Gemäß Beschluss des Gemeinderates Walsleben vom 15.01.2003 mit Nr.: 171/6/2003 werden folgende Gebühren als Elternbeitrag ab dem Monat Mai 2003 festgelegt:
  1. Die Gebühr je Kalendermonat, gestaffelt nach Betreuungszeiten, ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Betreuungsdauer

mtl. Gebühr
EUR

Betreuungszeit

5 h

95,00

von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

8 h

130,00

von 06:30 Uhr bis 14:30 Uhr
oder von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
oder von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

10 h

155,00

von 06:30 Uhr bis 16:30 Uhr



  1. Für Gastkinder beträgt der Tagessatz
  • bei einer Betreuungszeit bis zu 5 Stunden pro tag (lt. Vereinbarung)        =     5,00 EUR
  • bei einer Betreuungszeit bis zu 8 Stunden pro Tag (lt. Vereinbarung)       =     7,00 EUR
  • bei einer Betreuungszeit bis zu 10 Stunden pro Tag (lt. Vereinbarung)     =     8,00 EUR
Die Gebühr (Elternbeitrag) gilt bis auf Widerruf.


Walsleben, der 15.04.2003



Siegel Roesler
Bürgermeister