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1. Änderungsverordnung
zur Gefahrenabwehrverordnung über das Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, zur Haltung von Tieren, Vergabe von Hausnummern, sowie bezüglich des ruhestörenden Lärms in der Verwaltungsgemeinschaft Osterburg vom 07.11.2005 Aufgrund der §§ 1 und 94 Abs.1 Ziffer 1 der Neufassung des Gesetzes über die öf-fentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen - Anhalt, (SOG LSA) vom 23.09.2003 (GVBl. LSA S.214) sowie der §§ 6 und 79 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen - Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zu-letzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2004 (GVBl. LSA S. 856), wird nach Be-schluss des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Osterburg folgende Änderungsverordnung erlassen: § 1 In der Überschrift (Bezeichnung der Verordnung) sind die Worte: "bezüglich des ru-hestörenden Lärms" zu streichen. Die neue Überschrift lautet: "Gefahrenabwehrverordnung über das Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öf-fentlichen Anlagen, zur Haltung von Tieren, sowie Vergabe von Hausnummern in der Verwaltungsgemeinschaft Osterburg". § 2 Im Inhaltsverzeichnis ist der § 9 ruhestörender Lärm zu streichen und durch die Worte: "außer Kraft" zu ersetzen. § 3 Der Inhalt des § 9 ist zu streichen. Als neue Bezeichnung ist einzusetzen: § 9
außer Kraft. § 4 Im § 11 Abs. 1 ist die Ziffer 27 zu streichen. § 5 Diese Änderungsverordnung tritt eine Woche nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Osterburg in Kraft. Osterburg, den Hartmuth Raden Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes |