Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der Straßen in der Stadt Osterburg mit den Ortsteilen Krumke, Zedau und Dobbrun - Straßenreinigungsgebührensatzung -

Auf Grund der §§ 6, 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen - Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. S 568), und des § 5 Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen - Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. S. 105), in ihrer jeweils zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Osterburg in der Sitzung am 20.12.2001 folgende 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der Straßen in der Stadt Osterburg mit den Ortsteilen Krumke, Zedau und Dobbrun (Straßenreinigungsgebührensatzung) beschlossen.

1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung

§ 1

Änderung § 5 - Gebührenhöhe

    Der § 5 der Satzung wird wie folgt geändert:

§ 5
Gebührenhöhe

  1. Die Gebühr beträgt jährlich für die Straßen (wöchentliche Reinigung, der in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen, maschineller Reinigung pro Kehrmeter 1,83 Euro

  2. Entsteht oder endet die Gebührenpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so wird für jeden vollen Monat der Gebührenpflicht die Gebühr mit einem Zwölftel berechnet.

  3. Ein Anspruch auf Gebührenminderung besteht nicht, soweit die Stadt aus zwingenden oder von ihr nicht vertretenden Gründen vorübergehend gehindert ist, die Straßenreinigung durchzuführen.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2002 Kraft.

Osterburg, den 28.01.2002

Hartmuth Raden
Bürgermeister
Dienstsiegel


[Satzungen allg.][Satzungen Osterburg]