Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" der Stadt Osterburg

Aufgrund des § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), geändert durch Gesetz vom 03. Februar 1993 (GVBl. LSA S. 164) und der §§ 142 und 246a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Art. 2 des Magnetschwebebahngesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3486), hat der Stadtrat der Stadt Osterburg in der Sitzung am 25.04.1996 folgende Satzung beschlossen:

Satzung der Stadt Osterburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes - Sanierungssatzung "Altstadt"

§ 1
Festlegung des Sanierungsgebietes

Im Gebiet der Altstadt der Stadt Osterburg liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 45,7 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung "Altstadt".

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan der Altstadt von Osterburg vom März 1996 im Maßstab 1 : 1000 als Sanierungsgebiet abgegrenzten Flächen. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 2
Sanierungsverfahren

Die Sanierungsmaßnahme "Altstadt" wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB durchgeführt.


§ 3
Inkrafttreten der Sanierungssatzung

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 2 BauGB nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Osterburg, den 06.05.1996


Dießner
Der Bürgermeister