§ 1
Neubildung, Name, Benennung und Bezeichnung von Ortsteilen
- Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die bisher selbständigen Gemeinden
- Ballerstedt mit den Ortsteilen Ballerstedt und Klein Ballerstedt
- Düsedau mit den Ortsteilen Düsedau und Calberwisch
- Erxleben mit den Ortsteilen Erxleben und Polkau
- Flessau mit den Ortsteilen Flessau, Storbeck, Natterheide, Rönnebeck und Wollenrade
- Gladigau mit den Ortsteilen Gladigau, Schmersau und Orpensdorf
- Königsmark mit den Ortsteilen Königsmark, Rengerslage, Wasmerslage und Wolterslage
- Krevese mit den Ortsteilen Krevese, Dequede, Polkern und Röthenberg
- Meseberg
- Rossau mit den Ortsteilen Rossau und Schliecksdorf
- Walsleben mit den Ortsteilen Walsleben und Uchtenhagen
- Hansestadt Osterburg (Altmark) mit den Ortsteilen Osterburg, Dobbrun, Krumke und Zedau
aufgelöst.
Die neue Gemeinde umfasst das Gebiet der in Absatz 1 genannten Gemeinden.
Die neue Gemeinde erhält den Namen: Hansestadt Osterburg (Altmark).
Mit Wirksamkeit der Bildung der neuen Hansestadt Osterburg (Altmark) ist die Verwaltungsgemeinschaft Osterburg aufgelöst.
Die bisher selbständigen Gemeinden a) bis k) sowie die bisherigen Ortsteile der Gemeinden a) bis k) werden Ortsteile der neuen Hansestadt Osterburg (Altmark).
Die Ortsteile sind in die Hauptsatzung der neuen Gemeinde aufzunehmen.
Die neue Gemeinde hat ihren Verwaltungssitz im Ortsteil Osterburg.
Jeder Ortsteil führt neben dem Namen der neuen Gemeinde seinen bisherigen Namen als Ortsteilnamen weiter.
Für die Ortseingangsschilder wird vereinbart, dass darauf zuerst der Name des jeweiligen Ortsteils, darunter die Worte Hansestadt Osterburg (Altmark) und darunter die Worte Landkreis Stendalstehen.
Für das Ortseingangsschild des Ortsteils Osterburg gilt, dass darauf der Name "Hansestadt Osterburg (Altmark)" und darunter die Worte "Landkreis Stendal" stehen.
Die an der Neubildung beteiligten Gemeinden und nunmehrigen Ortsteile sowie ihre Vereine können ihre bisherigen Wappen und Flaggen als Ausdruck der Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer Ortschaft weiter führen.
Die neue Hansestadt Osterburg (Altmark) kann die Übernahme des Wappens und der Flagge der aufgelösten Hansestadt Osterburg (Altmark) beantragen.
