Ordnung über die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser
in Krevese, Polkern und Dequede

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zur Ermächtigung der Bürgermeisterin zum Erlass einer Ordnung für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde Krevese einschließlich der Ortsteile Polkern und Dequede wird folgendes verfügt:

  1. Die Dorfgemeinschaftshäuser in Krevese, Polkern und Dequede sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Krevese, die zum Zwecke des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Einwohner und Bürger der Gemeinde eingerichtet wurden.

  2. Sie dienen ausschließlich zur Durchführung von Versammlungen und Veranstaltungen
    2.1 der Bürger und Einwohner der Gemeinde einschließlich ihrer Ortsteile zu           Einwohnerversammlungen u. ä.,

    2.2 der Freiwilligen Feuerwehren des Ortes und der Ortsteile,

    2.3 von Religionsgesellschaften in der Gemeinde,

    2.4 der ortsansässigen Vereine/Verbände u. ä.,

    2.5 der Einwohner und Bürger sowie sonstigen Personen, Vereinigungen und           Zusammenschlüssen.
  1. Die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser ist bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Krevese spätestens zehn Tage vor Durchführung der Versammlung oder der Veranstaltung zu beantragen.

  2. Der Antrag ist formlos schriftlich einzureichen.

  3. Anträge die weniger als zehn Tage vor Durchführung der Veranstaltung eingehen, finden nur Berücksichtigung, wenn das jeweilige Dorfgemeinschaftshaus an noch keinen anderen Nutzer vergeben wurde.

  4. Über die Vergabe der Räumlichkeiten des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses entscheidet die Bürgermeisterin mindestens zehn Tage vor beabsichtigter Nutzung, sofern die Anträge fristgemäß gestellt wurden.

  5. Liegen mehrere Anträge auf Benutzung eines der Dorfgemeinschaftshäuser vor, regelt sich die Vergabe nach der in Ziffer 4 festgeschriebenen Reihenfolge.
    7.1 Bei Vorliegen von Anträgen zur Benutzung eines der Dorfgemeinschaftshäuser von           Antragstellern einer Gruppe entsprechend Ziffer 4, ist der Durchführung von Versammlungen           der Vorrang zu geben, sofern die Anträge fristgemäß gestellt wurden. Sind jedoch alle           Anträge zur Durchführung desselben Vorhabens gestellt, ist dem Ersteinreicher die           Benutzung zu gewähren.
  1. Der Nutzer des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses ist zur Mitbenutzung der Außenanlagen berechtigt.
    8.1 Dieses bedarf keiner gesonderten Beantragung.
  1. Der Nutzer haftet für Schäden, die während seiner Nutzungszeit an den Einrichtungsgegenständen sowie am Gebäude selbst und den Außenanlagen durch ihn, seine Besucher, Mitglieder, Gäste, Beauftragte sowie sonstige Dritte schuldhaft verursacht werden, gegenüber der Gemeinde Krevese.
   9.1 Die Nachweispflicht, dass es sich um keinen schuldhaft verursachten Schaden handelt,          obliegt dem Nutzer.
  1. Der Nutzer des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses ist berechtigt, den Schlüssel mindestens einen Tag vor Durchführung der Versammlung bzw. Veranstaltung von der Bürgermeisterin in Empfang zu nehmen.
  10.1 Die Rückgabe des Schlüssels hat spätestens zwei Tage nach dem vereinbarten           Veranstaltungstermin zu erfolgen.

  10.2 Erfolgt die Rückgabe des Schlüssels später, wird jeder überzogene Tag als Nutzungstag           gerechnet.
  1. Mit der Übernahme des Schlüssels erkennt jeder Nutzer die Hausordnung für das jeweilige Dorfgemeinschaftshaus an.

  2. Für die Benutzung des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses ist an die Gemeinde Krevese ein Entgelt zu zahlen.
  12.1 Mit der Gebühr sind auch die Nebenkosten, wie Kosten für Wasserverbrauch und           Abwasser, Heizung, Strom- und Gasversorgung, Straßen- und Schornsteinreinigung           abgegolten.

  12.2 Die Müllentsorgung ist nicht Gegenstand der Gebühr und ist vom Nutzer sicherzustellen.

  12.3 Der Nutzer schließt vor jeder Nutzung des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses eine           Vereinbarung mit der Gemeinde Krevese ab. Diese Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

  12.4 Die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Krevese durch den Kreveser SV ist in einer           gesonderten Vereinbarung geregelt.
  1. Das Nutzungsentgelt berechnet sich nach den Nutzungstagen.
  13.1 Das Nutzungsentgelt beträgt für ortsansässige je Nutzungstag

          für das Dorfgemeinschaftshaus in Krevese      50,00 EURO
          für das Dorfgemeinschaftshaus in Polkern       50,00 EURO
          für das Dorfgemeinschaftshaus in Dequede     50,00 EURO

  13.2 Das Nutzungsentgelt beträgt für nicht ortsansässige je Nutzungstagen

          für das Dorfgemeinschaftshaus in Krevese      70,00 EURO
          für das Dorfgemeinschaftshaus in Polkern       70,00 EURO
          für das Dorfgemeinschaftshaus in Dequede     70,00 EURO

          Für Veranstaltungen gleich welcher Art, von den in Ziffer 2.1 bis 2.4 bezeichneten Nutzern           wird kein Entgelt erhoben.
  1. Das Nutzungsentgelt ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Gemeinde Krevese, Kontonummer 3030002623, BLZ 81050555, bei der Kreissparkasse Stendal zu überweisen.
  14.1 Werden bei Rückgabe des Schlüssels Mängel festgestellt, sind diese der Bürgermeisterin           anzuzeigen. Diese entscheidet über die Art der Mängelbeseitigung bzw. die Höhe des           Schadenersatzes.
  1. Schuldner des Entgeltes ist der Nutzer des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses. Wird ein Dorfgemeinschaftshaus von mehreren Nutzern gemeinsam genutzt, haften diese als Gesamtschuldner.

  2. Ausnahmen zu einzelnen Bestimmungen dieser Ordnung sind zulässig. Sie bedürfen des Abschlusses einer Sondernutzungsvereinbarung mit der Bürgermeisterin.

  3. Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.


Krevese, den 14.12.2006




Berger
Bürgermeisterin
Hausordnung