Ordnung über die Benutzung der Dorfgemeinschaftsräume
in Königsmark, Rengerslage und Wolterslage

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zur Ermächtigung des Bürgermeisters zum Erlass einer Ordnung für die Nutzung der Dorfgemeinschaftsräume in der Gemeinde Königsmark und ihrer Ortsteile wird folgendes verfügt:

1. Die Dorfgemeinschaftsräume in Königsmark, Rengerslage und Wolterslage sind Einrichtungen der Gemeinde Königsmark, die zum Zwecke des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Einwohner und Bürger der Gemeinde errichtet wurden.

2. Sie dienen zur Durchführung von Versammlungen und Veranstaltungen
2.1 der Bürger und Einwohner des Ortes und der Ortsteile zu Einwohnerversammlungen;
2.2 der Freiwilligen Feuerwehr des Ortes und der Ortsteile;
2.3 von Religionsgesellschaften im jeweiligen Ortsteil;
2.4 der ortsansässigen Vereine/Verbände u.ä.;
2.5. von Einwohnern und Bürgern sowie sonstigen Personen, Vereinigungen und Zusammenschlüssen.

3. Die Benutzung der Dorfgemeinschaftsräume ist bei dem jeweiligen Verantwortlichen im Ort oder Ortsteil spätestens zehn Tage vor Durchführung der Versammlung oder der Veranstaltung zu beantragen.

4. Die Verantwortlichen für die Dorfgemeinschaftsräume und ihre Stellvertreter werden vom Bürgermeister benannt und öffentlich bekannt gemacht.

5. Der Antrag ist formlos schriftlich einzureichen.

6. Anträge, die weniger als zehn Tage vor Durchführung der Veranstaltung eingehen, finden nur Berücksichtigung, wenn der jeweilige Dorfgemeinschaftsraum an noch keinen anderen Nutzer vergeben wurde.

7. Über die Vergabe des jeweiligen Dorfgemeinschaftsraumes entscheidet der Verantwortliche der Gemeinde bzw. des jeweiligen Ortsteiles mindestens zehn Tage vor beabsichtigter Nutzung, sofern die Anträge fristgemäß gestellt wurden.
7.1 Liegen mehrere Anträge auf Benutzung ein und desselben Dorfgemeinschaftsraumes vor, regelt sich die Vergabe nach der in Ziffer 5 festgeschriebenen Reihenfolge.
7.2 Bei Vorliegen von Anträgen zur Benutzung eines Dorfgemeinschaftsraumes von Antragstellern einer Gruppe, entsprechend Ziffer 5, ist der Durchführung von Versammlungen der Vorrang zu geben. Sind jedoch alle Anträge zur Durchführung desselben Vorhabens gestellt, ist dem zuerst gestellten die Benutzung zu gewähren.

8. Der Nutzer des jeweiligen Dorfgemeinschaftsraumes ist zur Mitbenutzung der Außenanlagen berechtigt.
8.1 Dieses bedarf keiner gesonderten Beantragung.

9. Der Nutzer haftet für Schäden, die während seiner Nutzungszeit an den Einrichtungsgegenständen sowie am Gebäude selbst und den Außenanlagen durch ihn, seine Besucher, Mitglieder, Gäste, Beauftragte sowie sonstige Dritte schuldhaft verursacht werden, gegen über der Gemeinde Königsmark.
9.1 Die Nachweispflicht, dass es sich um keinen schuldhaft verursachten Schaden handelt, obliegt dem Nutzer.

10. Der Nutzer des jeweiligen Dorfgemeinschaftsraumes ist berechtigt, den Schlüssel mindestens einen Tag vor Durchführung der Versammlung bzw. Veranstaltung vom Verantwortlichen der Gemeinde bzw. des jeweiligen Ortsteiles in Empfang zu nehmen.
10.1 Die Rückgabe des Schlüssels hat spätestens zwei Tage nach dem vereinbarten Veranstaltungstermin zu erfolgen.
10.2 Erfolgt die Rückgabe des Schlüssels später, wird jeder überzogene Tag als Nutzungstag gerechnet.

11. Mit der Übernahme des Schlüssels erkennt jeder Nutzer die Hausordnung für den jeweiligen Dorfgemeinschaftsraum an.

12. Für die Benutzung der Dorfgemeinschaftsräume ist an die Gemeinde Königsmark ein Entgelt zu zahlen.
12.1 Mit dem Entgelt sind die Kosten für Wasserverbrauch und Abwasser, Heizung, Strom- und Gasversorgung, Straßenreinigung und Schornsteinreinigung abgegolten.
12.2 Die Müllentsorgung ist nicht Gegenstand des Nutzungsentgeltes und ist vom Nutzer sicherzustellen.
12.3 Der Nutzer schließt vor jeder Nutzung des jeweiligen Gemeinschaftsraumes eine Vereinbarung mit der Gemeinde Königsmark ab.
Diese Vereinbarung ist als Anlage bei gefügt.

13. Das Nutzungsentgelt berechnet sich nach den Nutzungstagen. Das Nutzungsentgelt beträgt je Nutzungstag
    für den Dorfgemeinschaftsraum in Königsmark 30,00 €
    für den Dorfgemeinschaftsraum in Rengerslage 15,00 €
    für den Dorfgemeinschaftsraum in Wolterslage 15,00 €

Für Veranstaltungen, gleich welcher Art, von den in Ziffer 2.1 bis 2.4 bezeichneten Nutzern werden keine Gebühren erhoben.


14. Das Nutzungsentgelt ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Gemeinde Königsmark Kontonummer 3030006521, BLZ 81050555 bei der Kreissparkasse Stendal zu überweisen.
14.1 Werden bei Rückgabe des Schlüssels Mängel festgestellt, sind diese dem Bürgermeister anzuzeigen. Dieser entscheidet über die Art der Mängelbeseitigung bzw. die Höhe des Schadenersatzes.
14.2 Die Vereinbarung zur Nutzung des jeweiligen Gemeinschaftsraumes ist unverzüglich vom Verantwortlichen dem Bürgermeister zu übergeben.

15. Schuldner des Entgeltes ist der Nutzer des jeweiligen Dorfgemeinschaftsraumes. Wird ein Dorfgemeinschaftsraum von mehreren Nutzern gemeinsam genutzt, haften sie als Gesamtschuldner.

16. Ausnahmen zu einzelnen Bestimmungen dieser Ordnung sind zulässig. Sie bedürfen des Abschlusses einer Sondernutzungsvereinbarung mit dem Bürgermeister.

17. Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Königsmark, den 17.12.2003


Werner
Bürgermeister
Hausordnung