|
Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes
der Gemeinde Flessau, OT Storbeck
Aufgrund der §§ 4, 6 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA. S. 568) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 2, 6 und 6a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung vom 13. Juni 1996 (GVBl. LSA. Nr. 21 S. 200) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung vom 25.02.2000 hat der Gemeinderat der Gemeinde Flessau in seiner Sitzung am 13.06.2001 die
Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes
nach § 7 der Straßenausbaubeitragssatzung
beschlossen.
§ 1
Beitragssatz
Der Beitragssatz für die Baumaßnahme
Gehwegerneuerung/Straßenbeleuchtung
wird lt. Ermittlung gemäß Anlage zur Satzung wie folgt festgestellt:
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Flessau, den 14.06.2001
Lichtenknecker
Anlage zur Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes Baumaßnahme "Storbeck - Gehwegbau/Straßenbeleuchtung" - Berechnung des Beitragssatzes
|