Anlage zur Gebührensatzung

Gebührentarif
gemäß § 2 der Friedhofsgebührensatzung des Evang. Kirchspiels Erxleben
für die Friedhöfe Erxleben, Düsedau und Polkau vom 27.05.2010

Tarif-
stelle
Gebührentatbestand Gebühren
(in Euro)
I. Erwerb eines Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten für die Dauer von 40 Jahren und Urnenwahlgrabstätten für die Dauer von 25 Jahren gemäß§ 15 der Friedhofssatzung vom 27.05.2010
1. für ein Grablager in einer Grabstelle 80,00
2. für jedes weitere Grablager in einer Grabstelle 80,00
3. für eine Urnenwahlgrabstelle 50,00
4. für die Beisetzung einer Urne in einer schon belegten Erdgrabstelle 50,00
II. Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach § 15 der Friedhofssatzung vom 27.05.2010 je Grabstelle und angefangenem Jahr
1. bei Wahlgrabstätten (für ein Grablager) 2,00
2. bei Urnenwahlgrabstätten 2,00
III. Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle/Leichenhalle und des Aufbahrungsraumes
1. nur in Erxleben: anlässlich der Bestattungsfeier und Aufbahrung einer Leiche 20,00
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
1. Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grablager und angefangenem Jahr.
Die Erhebung erfolgt jährlich.
3,00
X. Sonstige Gebühren, Sonder- und Nebenleistungen
1. Glockenläuten für Kirchenmitglieder 15,00
2. Verwaltungsgebühr im Bestattungsfalle 15,00