Nutzungsentgeltordnung für die Linden-Sporthalle Osterburg
Auf der Grundlage der §§ 4, 6, 8 und 44 Abs. 3 Ziff. 6 der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in ihrer zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) auf seiner Sitzung am 05.05.2011 die nachfolgende Nutzungsentgeltordnung für die Linden-Sporthalle Osterburg beschlossen.
- Für die Nutzung der Linden-Sporthalle in der Lindenstraße in der Hansestadt Osterburg (Altmark) werden durch die Hansestadt Osterburg (Altmark) folgende Nutzungsentgelte erhoben:
1.1.
Die Grundschulen und Kindertagesstätten der Hansestadt Osterburg (Altmark) nutzen die Sporthalle kostenlos.
1.2.
Sportvereine der Hansestadt Osterburg (Altmark) können für den Übungs-,Trainings- und Spielbetrieb die Sporthalle kostenlos nutzen.
1.3.
Krankenkassen, freie Bildungsträger und Einrichtungen des Landessportbundes entrichten 35,00 € je Veranstaltungsstunde.
1.4.
Schulen in Trägerschaft des Landkreises entrichten 35,00 € je Unterrichtsstunde, sofern nicht entsprechend vertraglicher Regelungen die auf die Nutzungszeit der Schulen entfallenden anteiligen Personal- und Sachkosten erstattet werden.
1.5.
Für kulturelle Veranstaltungen, die durch eingetragene Vereine (e.V.) der Hansestadt Osterburg (Altmark) organisiert werden,sind 25,00 € Nutzungsentgelt je Stunde zu entrichten. Bei der Erhebung von Eintrittsgeldern wird neben dem Nutzungsentgelt eine Grundgebühr von 200,00 € für die gesamte vertraglich vereinbarte Überlassungszeit der Halle erhoben.
1.6.
Kommerzielle Veranstalter entrichten eine Grundgebühr in Höhe von 500,00 € für die gesamte vertraglich vereinbarte Überlassungszeit der Halle und 25,00 € Nutzungsentgelt pro Veranstaltungsstunde.
1.7.
Wird die Linden-Sporthalle nur bis zur Hälfte genutzt, werden nur 50 %, der unter den Ziffern 1.5. und 1.6. geregelten Grundgebühren erhoben
- Die Kosten für die Reinigung
des Hallenbodens einschließlich der Flure und des Eingangsbereiches
der Umkleideräume und Sanitärräume
der genutzten Tische, Einhängeplatten und Stühle
sind von den Nutzern gemäß den Ziffern 1.5. und 1.6. der Hansestadt Osterburg (Altmark) zu erstatten.
Die Beauftragung der Reinigung erfolgt auf der Grundlage der im Mietvertrag vereinbarten Nutzung der Räumlichkeiten und des Mobiliars durch die Hansestadt Osterburg (Altmark).
- Für Veranstaltungen in der Halle können die Nutzer Tische, Einhängeplatten und Stühle, je
nach Verfügbarkeit, nutzen.
- Für Veranstaltungen der Nutzer nach den Ziffern 1.5. und 1.6. wird neben der Grundgebühr und dem Nutzungsentgelt eine Kaution erhoben.
Die Kaution beträgt bei Nutzung
der vollen Halle 850,00 € und
der halben Halle 500,00 €.
Die Kaution ist spätestens eine Woche vor Übernahme der Halle durch den Nutzer an die Hansestadt Osterburg (Altmark) zu entrichten. Bei nicht fristgemäßer Zahlung der Kaution kann die Hansestadt Osterburg (Altmark) unbeschadet von der Nutzungsvereinbarung zurücktreten.
Zu erstattende Reinigungsleistungen gemäß Ziffer 2, werden mit der Rückzahlung der Kaution an den Nutzer aufgerechnet.
- Über die Vergabe der Linden-Sporthalle zur Schulsportnutzung entscheidet der Bürgermeister. Über die Vergabe der Linden-Sporthalle zu kommerziellen und kulturellen Nutzungen entscheidet der Hauptausschuss.
Anträge zur Nutzung der Linden-Sporthalle zur Durchführung von Veranstaltungen werden frühestens ein Jahr vor dem geplanten Veranstaltungstermin bearbeitet.
- Antragsteller können bis zum 31. Tag vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Nutzungsvereinbarung zurücktreten. Bei Rücktritt ab dem 30. Tag vor dem Veranstaltungstermin sind 25 % der vereinbarten Grundgebühr an die Hansestadt Osterburg (Altmark) als Nutzungsausfallentschädigung zu entrichten. Diese Regelung gilt nicht für Vertragspartner nach Punkt 1.5.
- Über die Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen, in der nähere Einzelheiten zur Nutzung und Abrechnung der Halle geregelt werden.
Diese Entgeltordnung tritt am 01.06.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 23.05.2008 außer Kraft.
Hansestadt Osterburg (Altmark), den 06.05.2011
Hartmuth Raden
Bürgermeister
|