Klubordnung des Jugendklubs in Ballerstedt

Bezug: Jugendschutzgesetz vom Februar 1985 in der zurzeit gültigen Fassung

  1. Die Gemeinde Ballerstedt stellt den Kindern und Jugendlichen aus der Gemeinde Ballerstedt zur Freizeitgestaltung im Gebäude Trifftweg 22 einen Raum (Jugendklubraum) zur Verfügung. Die Freizeitgestaltung hat angemessen des zur Verfügung stehenden Klubraumes zu erfolgen.

  2. Die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Ballerstedt bilden einen Jugendclub und wählen einen Klubrat.
    Der Klubrat übt das Hausrecht aus. Die Zusammensetzung des Klubrates ist dem Gemeinderat bekannt zu geben und von diesem zu bestätigen. Der Klubrat ist berechtigt, einzelne Personen, die durch ihr Verhalten negativ aufgefallen sind, für längere Zeit des Hauses zu verweisen bzw. nach Ermahnung Hausverbot zu erteilen. Hiervon sind die Eltern des Betreffenden und der Bürgermeister in Kenntnis zu setzen.

  3. Der Jugendklub kann von allen Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren aus der Gemeinde Ballerstedt genutzt werden.
    Besucher aus anderen Gemeinden können mit Einverständnis der Mitglieder den Klubraum betreten.

  4. Öffnungszeiten
    werktags von 16:00 bis 22:00 Uhr
    Samstag von 14:00 bis 22:00 Uhr
    Sonn- und feiertags von 10:00 bis 22:00 Uhr

  5. Schlüsselordnung
    Der Bürgermeister übergibt dem Vorsitzenden der Klubleitung den Schlüssel für den Klubraum.
    Dieser kann den Schlüssel an ein anderes Mitglied des Klubrates weitergeben. Der Klub wird nur gemeinsam mit einem Schlüsselinhaber betreten und genutzt. Der Schlüsselinhaber ist für ein ordnungsgemäßes Verschließen des Gebäudes nach Klubende verantwortlich.

  6. Haftung im Schadensfall

    • Der Verursacher haftet für jeden durch ihn entstandenen Schaden.

    • Bei vorsätzlicher (mutwilliger)Zerstörung erhält der Betreffende zusätzlich Hausverbot.

    • Für persönliche mitgebrachte Dinge jeglicher Art übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Das gilt auch für Fahrräder, Krafträder und Kraftfahrzeuge.

    • Bei Diebstahl von Privateigentum haftet weder der Klubrat noch die Gemeinde.

  7. Lärmverordnung

    • Vor und im Klubgebäude herrscht normale Lautstärke.

    • Bei Nichtbeachtung kann nach Ermahnung befristetes Hausverbot erteilt werden (1 Tag bis 4 Wochen).

    • Unnötiger Lärm und die Belästigung der Anwohner sind zu unterlassen.

    • Nach Schließung des Klubs ist das Gelände sofort zu verlassen.

  8. Parkordnung
    Fahrräder, Krafträder und Kraftfahrzeuge sind entsprechend den Straßenverkehrsvorschriften abzustellen.

  9. Ordnung/Sauberkeit

    • Vorhandene Aschenbecher und Abfalleimer sind zu benutzen.

    • Die tägliche Reinigung der Räume und Behältnisse für Asche und Abfall wird von allen Jugendlichen in Eigenverantwortung geregelt, wobei der Klubrat zur Benennung einzelner Personen berechtigt ist.

    • Mindestens einmal im Monat ist eine Großreinigung zu organisieren (je nach Witterung).

  10. Heizen
    In der kalten Jahreszeit ist ständig Heizmaterial (z. B. Holz) in den Klubraum nachzuholen.

  11. Das Mitbringen von Rauschmitteln (z. B. Kokain u. a.), Waffen und Kassetten/Materialien mit rechtsradikalem Inhalt ist verboten und wird mit unbefristetem Hausverbot bestraft.

  12. Alkohol/Zigaretten
    Rauche von Jugendlichen unter 16 Jahren ist in den Klubräumen verboten. Alkoholgenuss ist in den Klubräumen nicht gestattet.

  13. Kasse
    • Die Kasse führt ein gewähltes Mitglied mit Kassenbuch.


    • Der Getränkeverkauf läuft über eine extra Kasse mit Preisen laut der ausgehangenen Preisliste.

  14. Wahlen des Jugendklubrates

    • Alle Jugendklubbesucher der gemeinde Ballerstedt sind wahlberechtigt (laut Grundgesetz Artikel 3 - Gleichbehandlungsgrundsatz).

    • Klubratswahlen erfolgen alle 2 Jahre.
Die einzelnen Punkte der Klubordnung werden jährlich durch Unterschrift anerkannt.

Die Missachtung der Klubordnung kann zur Schließung des Jugendklubs oder zum Ausschluss einzelner Personen aus dem Jugendklub mit Information an die Eltern führen. Über den Ausschluss einzelner Personen wird mehrheitlich (mehr als 50%) durch alle Klubmitglieder auf Antrag des Klubrates entschieden.


Ballerstedt, den 07.04.1997

Unterschrift des Klubratsvorsitzenden Pierau
Unterschrift des Bürgermeisters