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Benutzungssatzung der Gemeinde Ballerstedt für den Versammlungsraum im Feuerwehrgerätehaus in Ballerstedt
Aufgrund des § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA i.V.m. § 5 KAG LSA in der jeweils geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ballerstedt in seiner Sitzung am 22.11.2004 folgende Benutzungs- und Gebührensatzung. Als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises unterhält die Gemeinde Ballerstedt zur Förderung der örtlichen Gemeinschaft und zur Befriedigung des Allgemeinwohls ihrer Einwohner und Bürger einen Versammlungsraum im Feuerwehrgerätehaus und gestattet deren Nutzung für private Zwecke gegen Gebühr. Zur Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen ist der jeweilige Veranstalter verpflichtet. Die sächliche Bewirtschaftung wird durch die Gemeinde getätigt und durch Benutzungsgebühren teilweise abgegolten. Das Betreiben einer Schankwirtschaft ist im Versammlungsraum untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung. Der Versammlungsraum ist für örtliche Vereine, Veranstaltungen, Gesellschaften, Gemeinschaften und den privaten Bedarf der Einwohner über 18 Jahre der Gemeinde Ballerstedt zugänglich nach vorheriger Anmeldung. Bei Einwohnern unter 18 Jahren haftet der Erziehungsberechtigte für alle mit der Benutzung des Versammlungsraumes in Verbindung stehenden Angelegenheiten und daraus folgende Verbindlichkeit. Das Einverständnis des Erziehungsberechtigten hat vor Bereitstellung des Versammlungsraumes schriftlich vorzuliegen. Die Schlüsselgewalt über den Versammlungsraum hat der Bürgermeister oder eine durch ihn beauftragte Person. Beim Bürgermeister oder der durch ihn beauftragten Person sind alle Veranstaltungen rechtzeitig vorher anzumelden. Durch Unterschrift im Benutzungsbuch wird der Inhalt der Benutzungssatzung anerkannt. Der Bürgermeister bzw. die durch ihn beauftragte Person öffnet, übergibt und nimmt nach Benutzung die genutzten Räume und das Inventar wieder ab. Es ist ein Benutzungsbuch zu führen. In das Benutzungsbuch sind folgende Einträge vorzunehmen:
Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 510,00 € geahndet werden. Diese Satzung tritt am Tage nach Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungssatzung für den Versammlungsraum im Feuerwehrgerätehaus in Ballerstedt, beschlossen am 31.03.2003 außer Kraft. Ballerstedt, den 22.11.2004
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