| Erlaubnisse
zum Spielbetrieb |
Ansprechpartner: Frau Fuchs
Erlaubnis
Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte

| Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 c Abs. 1 GewO |
Formular:
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Vorzulegen sind:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bearbeitungszeit: 14 Tage
Kosten: 615,00 Euro

| Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spiels nach § 33 d
GewO |
Formular: formloser Antrag
Bearbeitungszeit: 14 Tage
Kosten: 400,00 Euro

| Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternhmens nach § 33i GewO |
Formular:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
Vorzulegen sind:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Pacht-/Mietvertrag
- 2 mal Grundriss (1:100)
- Lageplan
Bearbeitungszeit: 14 Tage
Kosten: 200,00 Euro - 2000,00 Euro

| Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungortes für Spielgeräte nach § 33c Abs. 3 |
Formular: formloser Antrag
Vorzulegen sind:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bearbeitungszeit: 14 Tage
Kosten: 30,00 Euro

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